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Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V.

Aktuelles:
02.05.2012 14:14

LGS in Löbau ist eröffnet

Hier finden Sie Informationen und Eindrücke vom Ausstellungsbeitrag des LV Sachsen der Kleingärtner......[mehr]

23.03.2012 00:00

Problembehebung

Leider kommt es beim Aufruf einiger Seiten immer wieder zur Fehlermeldung "Internal......[mehr]

25.01.2012 12:04

Vortragsangebote Bartholomay

Gartenberaterin Helma Bartholomay bietet unseren Verbänden und Vereinen auch in diesem Jahr......[mehr]

Amtsübergabe bei Vorstandswechsel

Mit dem Wechsel des Vorstandes, insbesondere des Vorsitzenden, muss auch gesichert werden, dass der Verein weiterlebt, ohne Schaden zu nehmen. Das wird zwar durch Satzung und weitere den Verein betreffende Beschlüsse, durch Zwischenpachtvertrag bzw. Verwaltungsvollmacht, durch Kleingartenordnung u.a. gewährleistet; jedoch dürfen die für den Verein wichtigen Dokumente und Unterlagen nicht verloren gehen.

Es ist auch nötig, zu jeder Zeit vergleichbare Sachverhalte immer mit den gleichen Maßstäben zu messen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Das erfordert insbesondere die Weitergabe gültiger Beschlüsse, der Protokolle u.a.

Abgesehen davon, dass gemäß § 667 BGB die Vorstandsmitglieder alles, was sie zur Ausführung ihrer Geschäfte zu Beginn und während ihrer Amtszeit erhalten haben – also Vereinspapiere, Stempel, Schlüssel, Vollmachten, Post, Bank und Postscheckauszüge, Berichte, sonstige Aufzeichnungen usw. – herauszugeben (Herausgabepflicht) und verlangte Auskünfte zu erteilen haben, ist es sinnvoll, die Unterlagen (und auch das Vereinsvermögen) an den Amtsnachfolger protokollarisch zu übergeben.

Dies trifft aber nicht nur auf den Wechsel des gesamten Vorstandes bzw. des Vorsitzenden zu, sondern sollte auch bei Wechsel in einem Vorstandsamt mit funktionsbezogenem Inhalt, z.B. Schatzmeister oder Schriftführer, so gehandhabt werden. Ein Übergabeprotokoll schafft Sicherheit für den Abgebenden und für den Übernehmenden und fördert den Vereinsfrieden.

Was sollte ein Übergabeprotokoll, z.B. beim Vorsitzendenwechsel, beinhalten?

Das Übergabeprotokoll endet mit den Unterschriften des Übergebenden und des Übernehmenden.

Dr. Rudolf Trepte