LV Sachsen Aktuell

Landeswettbewerb 2021

in LV Sachsen

Gärten in der Stadt

Kleingärten: Stadtgrün trifft Ernteglück

Blühende Blumen im Kleingarten
Fotos: LSK Archiv, ps
Blume Blüte
1. Auslober

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Pillnitzer Platz 3, 01326 Dresden

Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. (LSK)
Gemeinnützige Organisation für das Kleingartenwesen, Loschwitzer Str. 42, 01309 Dresden

2. Zielstellung

Das LfULG schreiben mit der Unterstützung des LSK den Landeswettbewerb 2021 „Gärten in der Stadt“ unter dem Motto: „Kleingärten: Stadtgrün trifft Ernteglück“ aus.

Auch wenn dieses Motto bewusst im Einklang mit dem Motto des Bundeswettbewerbes 2022 des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG) auch für unseren Landeswettbewerb steht, bedeutet dies auf keinen Fall, dass eine Beteiligung aus dem ländlichen Raum damit ausgeschlossen wäre.

Der Wettbewerb richtet sich an alle Kleingärtnervereine des Freistaates Sachsen! Mit diesem Wettbewerb soll die Öffentlichkeit auf die Leistungen und Wirkungen des Kleingartenwesens für die Gesellschaft aufmerksam gemacht werden.

Ziel des Landeswettbewerbes „Gärten in der Stadt“ 2021 ist es, beispielhafte Lösungen und Projekte für die Entwicklung, Gestaltung und Nutzung von Kleingärten und Kleingartenanlagen und deren zugrunde liegenden kommunalen Konzeptionen und Ideen hervorzuheben. Der Wettbewerb soll dazu beitragen, städtebauliche, soziale, ökologische und stadtklimatische sowie gartenkulturelle Leistungen des organisierten Kleingartenwesens für die Gesellschaft zu verdeutlichen.

Unsere Kleingärten gehören zu Sachsens Städten und Gemeinden. Als kleine grüne Inseln tragen sie wesentlich zur Verbesserung der Luftqualität im unmittelbaren Umfeld bei. Sie versorgen die Teile der Bevölkerung mit privat nutzbaren Freiräumen, die sich ein eigenes Grundstück nicht leisten können, und sind attraktive grüne Aufenthalts- und Regenerationsräume für die Bevölkerung unserer Städte.

Der Wettbewerb soll helfen, die städtebauliche Bedeutung von Kleingärten zu verdeutlichen, ihre Position als Teil der grünen Infrastruktur zu stärken und sie noch mehr in Stadtentwicklungskonzepte zu integrieren.

Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmer wird mit diesem Wettbewerb erstmalig festgelegt.

Für bis zu 5.000 Mitgliedern können uns die Mitgliedsverbände des LSK einen Bewerber mit Teilnahmeabsicht melden, pro weiteren 5.000 Mitgliedern ist die Teilnahme eines weiteren Bewerbers möglich. (s. dazu Erläuterung unter Pkt. 4)

3. Bewertungskriterien

Die Wettbewerbsleistungen werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

4. Wettbewerbsunterlagen
  1. Mehr zu Unterlagen

    Die Unterlagen sollen übersichtlich und vollständig sein und neben dem ausgefüllten Fragebogen maximal zehn DIN-A4-Seiten (Kopie, Pläne usw.) umfassen. Erwartet werden folgende Dokumente in zweifacher Ausfertigung:

    • richtige und vollständige Bezeichnung des Kleingärtnervereins
    • Unterlagen, aus denen die planerische Einbindung der Kleingartenanlage ersichtlich ist
    • ein Lageplan der gemeldeten Kleingartenanlage
    • eine Kurzbeschreibung von Projekten, Maßnahmen und Strategien zur ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit
    • ein Vereinsregisterauszug, Satzung/Kleingartenordnung
    • eine detaillierte Anfahrtsbeschreibung für die Bereisung der gemeldeten Kleingartenanlage durch die Landesbewertungskommission
    • eventuell weitere Unterlagen zum Verein, eine Chronik (soweit vorhanden), zu seinen Zielen, Aktivitäten und Gemeinschaftsleistungen

    Die Unterlagen sollen in einer DIN-A4-Mappe, die mit dem Namen des Teilnehmers (Kommune und Verein) versehen ist, zusammengefasst und in zweifacher Ausfertigung an den Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V., Loschwitzer Straße 42, 01309 Dresden gesandt werden. Einsendeschluss ist am 30.04.2021.

5. Darstellung der Wettbewerbsergebnisse
  1. Mehr zu Ergebnisse

    Die Ergebnisse des Landeswettbewerbs werden in einer Abschlussdokumentation online und gedruckt publiziert. Die eingereichten Wettbewerbsunterlagen werden vom Landesverband zur Erarbeitung dieser Dokumentation verwendet.

    Die teilnehmenden Vereine sorgen dafür, dass die beim Wettbewerb involvierten Mitglieder des Vereins ihr Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen ihrer Personen erklären (Model Release). Dies gilt insbesondere für Mitglieder, die sich am Tag der Begehung durch die Bewertungskommission aktiv einbringen als auch für Mitglieder, die an der Abschlussveranstaltung des Landeswettbewerbes teilnehmen.

    Dieses Einverständnis soll darüber hinaus auch für die zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzung und Veröffentlichung von Bildern zum Zweck der öffentlichen Berichterstattung über das Vereinsleben (z.B. während des Landeswettbewerbes) gelten. Ebenso stellen die teilnehmenden Vereine sicher, dass die Bild- und Persönlichkeitsrechte des eingereichten Bildmaterials vor Abgabe hinreichend geklärt sind und der Rechteinhaber einverstanden ist, dass das Material kostenfrei an Dritte weitergegeben und durch diese genutzt werden darf.

    Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. hat das Recht, die eingereichten Unterlagen zu Publikationszwecken zu verwenden und zu vervielfältigen. Die Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer werden im Rahmen einer Abschlussveranstaltung dargestellt und gewürdigt. Die Wettbewerbsergebnisse werden in einer Abschlussdokumentation als Print- und Onlineausgabe veröffentlicht.

6. Wettbewerbsverfahren
  1. Mehr zum Verfahren

    Teilnehmer

    Teilnahmeberechtigt am Landeswettbewerb sind alle Städte und Gemeinden mit ihren Kleingärtnerorganisationen des Freistaates Sachsen. Die Teilnahme von unterschiedlich großen und verschieden strukturierten Gemeinden wird ausdrücklich gewünscht.

    Meldung, Vorprüfung und Ortsbesichtigung der Kleingartenanlagen

    Bewerber, die sich bis zum 28.02.2021 bezüglich ihrer Teilnahmeabsicht in schriftlicher Form gegenüber dem Landesverband der Kleingärtner e.V. (über den zuständigen Mitgliedsverband) erklärt haben, erhalten die Wettbewerbsunterlagen. Aufgrund eines durch den LSK festgelegten Teilnehmerschlüssels auf Basis der Mitgliederstärke haben die Mitgliedsverbände vorab eine Beurteilung und Auswahl von Anträgen zur Weiterleitung an den LSK getroffen.

    Die Bewerber haben dann bis spätestens zum 30.04.2021 die erforderlichen Unterlagen beim Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. einzureichen. Die Ortsbesichtigung der Kleingartenanlagen wird im Juni/Juli 2021 vorgenommen. Die drei Erstplatzierten und zwei weitere Kleingartenanlagen mit jeweils einem herausragenden Projekt werden durch den Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. dem Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. zur Teilnahme am Bundeswettbewerb 2022 „Gärten im Städtebau“ gemeldet. Ausgeschlossen sind Kleingärtnervereine mit Kleingartenanlagen, die beim 24. Bundeswettbewerb 2018 mit Gold ausgezeichnet wurden.

7. Bewertungskommission
  1. Mehr zur Kommission

    Es wird eine fünfköpfige Landesbewertungskommission gebildet, die von beiden Auslobenden einvernehmlich besetzt wird. Die Zusammensetzung wird sich wie folgt ergeben:

    • Zwei Personen vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Frank Sander und Anja Seliger)
    • Drei Mitglieder vom Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. (Tommy Brumm, Jörg Krüger, Jürgen Kluge)
8. Auszeichnungen
  1. Mehr zu Auszeichnungen

    Für hervorragende Gesamtleistungen mit vorbildlichen Lösungen erhalten die Teilnehmer am Landeswettbewerb Urkunden. Über die Platzierungen und Vergabe von Preisen entscheidet die Landeskommission unabhängig. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Abschlussveranstaltung im letzten Quartal 2021 statt.

9. Geschäftsführung
  1. Mehr zu Geschäftsführung

    Die Geschäftsführung für den Landeswettbewerb liegt beim:

    Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V.
    Loschwitzer Straße 42, 01309 Dresden
    Telefon: 0351 2683-110
    E-Mail: info@lsk-kleingarten.de

10. Zeitplanung
  1. Mehr zu Zeitplanung

    Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt durch das Einreichen der Wettbewerbsunterlagen bis zum 30.04.2021 bei der Geschäftsführung für den Landeswettbewerb. Die Bereisung der gemeldeten Kleingartenanlagen durch die Wettbewerbskommission und Beurteilung der fachlichen Präsentation erfolgt im Juni/Juli 2021. Die Anmeldung zum Bundeswettbewerb 2022

    „Gärten im Städtebau“ erfolgt mit dem Einreichen der Wettbewerbsunterlagen, der Platzierten des sächsischen Landeswettbewerb 2021, bis spätestens 15. November 2021.

Wettbewerbsunterlagen
Hier können Sie die Informationen zu den Wettbewerbsunterlagen downloaden.

Rückblick zum Landeswettbewerb 2017
Gärten in der Stadt: "Kleine Gärten - bunte Vielfalt"

Rückblick auf den Landeswettbewerb 2017 „Gärten in der Stadt“ unter dem Motto: “Kleine Gärten – bunte Vielfalt” – Preisverleihung und Impressionen zu den Platzierten. Fotos: ps

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