Fachberaterausbildung – Grundlage für die Weiterbildung zum Wertermittler
Stadtverband „Dresdner Gartenfreunde“ e.V.
2 Min. Lesedauer
Zunächst absolvierte ich den 150-Stundenlehrgang zur Gartenfachberaterin in der Gartenakademie Pillnitz. Der Vorstandsvorsitzende unseres Kleingärtnervereins bat mich, ihn bei den Vorbereitungen zur Wertermittlung bei Pächterwechsel zu unterstützen. Dazu gehört unter anderem die Vorbegehung der Parzelle des abgebenden Pächters. Das Ergebnis dieser Vorbegehung stellt unser Vorstand zusammen mit Dokumenten aus dem Vereinsarchiv den Wertermittlern zur Verfügung. Außerdem können bei der Vorbegehung notwendige Auflagen des Vorstandes an den abgebenden Pächter besprochen werden.
Schulung und Prüfung zum Wertermittler/-in
Die gute Zusammenarbeit mit den Wertermittler/-innen des Stadtverbandes „Dresdner Gartenfreunde“ führte bei mir zu dem Entschluss, selbst an der Schulung und Prüfung zur Wertermittlerin teilzunehmen. Zunächst besuchte ich die Weiterbildung der Wertermittler/-innen und erhielt umfangreiches Schulungsmaterial für Einsteiger/-innen sowie die aktuellen Wertermittlungsrichtlinien des LSK.
Die Gruppe der Wertermittler/-innen im Stadtverband „Dresdner Gartenfreunde“ hatte eine Hausaufgabe vorbereitet, die alle Neulinge erledigen sollten. In der nächsten Veranstaltung wurden die Ergebnisse vom Leiter der AG „Wertermittlung“ ausgewertet und Fehlerquellen diskutiert. Die neuesten Informationen zum Computerprogramm der Wertermittler erhielten Wertermittleranwärter in einer weiteren Veranstaltung von den Gartenfreunden der AG Wertermittlung im Stadtverband „Dresdner Gartenfreunde“.
Doch bevor sich die Neulinge Wertermittler/-in nennen durften, galt es noch die praktische Prüfung zu bestehen. Zwei Parzellen waren von erfahrenen Wertermittler/-innen eingeschätzt worden und wurden nun, wie zu einem Pächterwechsel, von den Jungwertermittler/-innen beurteilt. Wenn die Ergebnisse der „Neuen“ weniger als 10 % von den Ergebnissen der „alten Hasen“ abwichen, galt die Prüfung als bestanden. Alle Gartenfreunde und Gartenfreundinnen, die Protokolle zur praktischen Prüfung eingereicht und die Ausbildung erfolgreich beendet hatten, erhielten einen Wertermittlerausweis sowie die Möglichkeit, das Computerprogramm zur Herstellung der Wertermittlungsprotokolle zu nutzen.
Immer zum Ende des Jahres findet die Weiterbildung der Wertermittler/-innen statt. Es werden Neuerungen im Bereich der Wertermittlung besprochen, und die Mitglieder der AG „Wertermittlung“ werten die Protokolle des zurückliegenden Jahres aus. Fehlerquellen und Lösungsvorschläge zur künftigen Fehlervermeidung werden diskutiert. Nur durch die nachgewiesene Teilnahme an der Veranstaltung kann die Gültigkeit des Wertermittlerausweises um ein Jahr verlängert werden.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vereinsvorständen und Wertermittlern/-innen
Die Arbeit der Wertermittler/-innen ist eines der wichtigsten Ehrenämter im Kleingartenwesen. Die im Protokoll aufgeführten Festlegungen wirken noch weit über den eigentlichen Pächterwechsel hinaus. Eine korrekt durchgeführte und protokollierte Wertermittlung erleichtert den Vorständen ihre verantwortungsvolle Arbeit.
Besonders wichtig ist meiner Auffassung nach, dass die Vertreter/-innen der Vereinsvorstände vertrauensvoll mit den Wertermittlern und Wertermittlerinnen zusammenarbeiten. Nur wenn sich alle Beteiligten ihrer gemeinsamen Verantwortung bewusst sind, kann ein Pächterwechsel zur Zufriedenheit aller durchgeführt werden. Sowohl die abgebenden als auch die neuen Pächter/-innen haben ein Recht darauf, dass Wertermittler/-innen und Vereinsvorstände verantwortungsvoll handeln und alle Beteiligten die aus den Unterpachtverträgen und dem Wertermittlungsprotokoll resultierenden Verpflichtungen übernehmen.
Die im Pachtvertrag vereinbarte Wertermittlung wird vom abgebenden Pächter beantragt. Der Vorstand wählt dann einen Wertermittler aus, der wiederum einen zweiten Wertermittler hinzuzieht. Es wird ein Protokoll in vierfacher Ausfertigung erstellt. Ein Exemplar erhält der abgebende Pächter. Nach dem Erhalt des Protokolls hat der Pächter 14 Tage Zeit, die Richtigkeit zu prüfen. Je eine weitere Protokollabschrift erhalten der neue Pächter, der Vorstand des Kleingärtnervereins und der Stadtverband.
Das Wertermittlungsprotokoll besteht aus drei Seiten. Auf Seite 1 und 2 werden alle Anpflanzungen und Baulichkeiten erfasst, die nach Bundeskleingartengesetz und Rahmenkleingartenordnung des LSK zulässig sind. Auf der dritten Seite können die Kosten eventuell notwendiger Rekultivierung, Rückbau-, Abriss- und/oder Sanierungsarbeiten berechnet werden.
Die Wertermittlung dient nicht nur der Preisbestimmung des auf der Parzelle zurückbleibenden Eigentums des weichenden Pächters, sondern auch der Bestandsaufnahme im Verein. Der Pächterwechsel ist für die Vorstände die ideale Gelegenheit, um Versäumnisse aus der Vergangenheit zu korrigieren und klare Verhältnisse für die Zukunft zu schaffen.
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