Kleingarten-Versicherung FED-Gruppenvertrag
Notwendige Änderung beim FED- Gruppenvertrag des LSK zum 1. Januar 2022
2 Min. Lesedauer
Liebe Kleingärtnerinnen,
liebe Kleingärtner,
die in den vergangenen Jahren gestiegenen Preise machen es erforderlich, die nach nunmehr 20 Jahren in der Grundversicherung bestehende Gebäudeversicherungssumme für Gartenlauben anzupassen.
Damit Ihnen bereits bei der Grundversicherung ein vernünftiger Versicherungsschutz für Lauben in einfacher Ausführung angeboten werden kann, wird die Gebäudeversicherungssumme von bisher 5000 auf nunmehr 10.000 Euro erhöht. Der jährliche Grundbeitrag erhöht sich mit dieser Anpassung auf dann 35 Euro.
Weitere Leistungsverbesserungen zum 1. Januar 2022 werden sein:
- Die Erstattung für schadenbedingt erforderliche Reparaturen in Eigenleistung von derzeit 10 Euro/Stunde wird auf 15 Euro/Stunde angehoben.
- Bei Gebäudebeschädigungen werden die schadenbedingt erforderlichen Kosten für die Bearbeitung von Schäden, die durch das gewaltsame Eindringen in die versicherten Gebäude verursacht wurden, bis max. 700 Euro (bisher: 600 Euro) erstattet.
Die Neuerungen treten für alle Versicherten automatisch ab 1. Januar 2022 in Kraft. Die bisher vereinbarten Höherversicherungen behalten weiterhin uneingeschränkt ihre Gültigkeit. Damit steht allen Versicherten im Rahmen der Grundversicherung der Laube eine um 5000 Euro höhere Versicherungsleistung zur Verfügung.
Ist eine Veränderung der bisher vereinbarten Höherversicherung aufgrund der Anpassung gewünscht, ist diese über den Verein/Verband zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass es auch nach der Erhöhung der Grundversicherungssumme erforderlich sein wird, den Versicherungsumfang für das versicherte Gebäude zu überprüfen, um eine Unterversicherung (Versicherungstipp: Unterversicherung) zu vermeiden.
Die neuen Dokumente (Antrag und Merkblatt) veröffentlichen wir rechtzeitig auf unserer Homepage unter der Rubrik Versicherung. Auf unserer Homepage finden Sie auch die aktuelle Schadenanzeige. Bitte beachten Sie, dass jede Schadenanzeige im Original vom versicherten Anspruchsteller zu unterschreiben ist und das Original immer über den Verein/Verband an die Verwaltungsstelle für Kleingarten-Versicherungen in Dresden einzureichen ist.
„Eine Versicherung ist etwas, das man nie brauchen müssen möchte, aber doch einfach wollen muss, weil man sie immer brauchen tun könnte!“
(Karl Valentin)
Foto: Marienkäfer – yellowj/123rf
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