BDG Schulungen in Apolda und Wuppertal
3 Min. Lesedauer
Eindrücke von Schulungen des BDG in Apolda und Wuppertal:
Zu den Haftungsfragen im Verein
Der BDG organisiert jedes Jahr verschiedene Schulungen für die Multiplikatoren der Vereine und Verbände. Im Pandemie-Jahr 2021 sind leider einige dieser Schulungen ausgefallen, betroffen waren z.B. die Seminare Management, Öffentlichkeitsarbeit, Recht I und Fachberatung I. Am letzten Oktoberwochenende 2021 fand jedoch unter 2G-Bedingungen das BDG-Seminar „Recht II“ zum Thema „Haftung im Kleingärtnerverein“ in der thüringisches Kleinstadt Apolda statt. Diese ist von der Autobahn A4 leicht erreichbar und für uns, die Teilnehmer aus Sachsen, mit einem kurzen Anreiseweg verbunden.
Die Teilnehmer kamen aus dem gesamten Bundesgebiet, wie zum Beispiel vom Landesverband Niedersachsen und Baden Württemberg mit einem langen Anreiseweg, aus Thüringen, sozusagen gleich vor der Haustür, und aus allen anderen neuen Bundesländern. Hier sah man einige neue Gesichter und natürlich alte Hasen, welche fast jede Veranstaltung nutzen, um sich weiterzubilden.
Haftung - Gesetzliche Vorschriften schützen
Das Thema „Haftung“ ist sehr vielschichtig. Wie im privaten Leben haft et derjenige für Fehler, wenn er einem anderen einen Schaden zugefügt hat. Unsere vielen Ehrenamtler brauchen jedoch keine Angst zu haben, ein Ehrenamt anzutreten und bei Fehlern gleich im „Knast“ zu landen. Wer seine Arbeit gewissenhaft ausführt, ist durch verschiedene gesetzliche Vorschriften geschützt.
Die Referenten des Seminars RA Michael Röcken aus Bonn, RA Klaus Kuhnig aus Berlin, RA Karsten Duckstein aus Magdeburg und RA Patrick R. Nessler aus St. Ingbert sowie Walter Voß vom Kleingarten-Versicherungsdienst KVD in Köln sprachen zu verschiedenen Themen der Problematik.
Im Einführungsreferat von RA Michael Röcken ging es um die verschiedenen Haftungsbereiche und besonderen Haftungsfallen, wie z.B. um registerrechtliche Verpflichtungen, erhaltene Zahlungen ohne Satzungsgrundlage oder auch um die Insolvenzverschleppung.
Klaus Kunig ging in seinem Referat auf die Außen- und Innenhaftung ein. Auch das Thema „Haftungserleichterung“ wurde erörtert. Hat doch der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren über die §§ 31 a und 31 b BGB Regelungen zur Haftungserleichterung bei ehrenamtlicher Tätigkeit eingeführt.
Für das Haftungsprivileg der §§ 31 a, 31 b BGB ist es erforderlich, dass eine ehrenamtliche Tätigkeit im Verein zugrunde liegt. Ehrenamtlich handelt, wer entweder unentgeltlich oder aber eine Vergütung von nicht mehr als (derzeit Stand 2021) 840 Euro jährlich erhält.
RA Karsten Duckstein ging auf die Haftung aus Kleingartenpachtverhältnissen ein. Hier ging es um Haftungsfragen bei Vertragsabschluss, um die Haftung für Pflichtverletzungen bei der Durchführung des Vertrages sowie um die Haftung bei Beendigung und Abwicklung des Vertrages.
RA Patrick R. Nessler sprach zu den vielfältigen Haftungsfragen aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Dem Thema „Bäume“ – z.B. auf gemeinschaftlichen Flächen – ist große Beachtung zu schenken. Hier sind regelmäßig, zweimal im Jahr, die Standfestigkeit und Vitalität der Gehölze zu prüfen. Sofern der KGV die Verkehrssicherungspflicht bezüglich der Bäume auf einen Dritten überträgt, bleibt der Verein hier dennoch nicht vollständig aus der Haftung.
Auch mit der Errichtung und Betreibung eines Spielplatzes schafft ein KGV eine Gefahrenstelle. Regelmäßige Kontrollen, und diese auch schriftlich und bildlich festgehalten, minimieren das Haftungsrisiko.
Walter Voß, Geschäftsführer der KVD Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH, referierte sehr anschaulich, welche verschiedenen Versicherungen welche Risiken im Verein abdecken. Hier sollte auch das Schulungsangebot des LSK wahrgenommen werden, das wir jährlich den Verbänden, die im Gruppenvertrag mit dem KVD organisiert sind, anbieten.
Den Schlusspunkt mit vereinsrechtlichen Schlussfolgerungen aus der Pandemie sprach nochmals RA Michael Röcken. Diese hochaktuellen Ausführungen mit anschließender Diskussion rund um die Corona-Pandemie beendete das dreitägige Seminar. Zu diesem Thema wurde auch im „Fachberater“ Nr.4/2021 von RA Kasten Duckstein ein Artikel verfasst.
Solch ein Seminar bietet natürlich auch immer wieder Gespräche zur Vereins- und Verbandsarbeit auf Bundesebene. Ist doch der Erfahrungsaustausch stets die beste Investition. Auf der Homepage des BDG werden die meisten Schulungsunterlagen der „Grünen Schriftenreihe“ veröffentlicht, hier sind die gesamten Schulungsunterlagen nachzulesen:
Erfahrungsaustausch ist stets die beste Investition
(2) Bei einem Rundgang durch die historische Innenstadt vermittelte der singende Nachtwächter von Apolda Thomas Burkhardt Wissenswertes und Interessantes aus der über 900-jährigen Geschichte der thüringischen Kleinstadt.
(3) Nach den Seminaren blieb am Abend noch ausreichend Zeit für einen Gedanken- und Erfahrungsaustausch zu kleingartenrechtlichen Problemen. Fotos: Dietrich
Am zeitigen Samstagabend hatte der BDG eine Überraschung für alle Seminarteilnehmer sowie für die mitgereisten Partner organisiert. Wir alle trafen uns vor dem Hoteleingang, und der singende Nachtwächter von Apolda Thomas Burkhardt lud uns zu einem geführten Rundgang durch seine nächtliche Kleinstadt ein. Ende Oktober 2021 war es noch möglich, dass sich über 50 Personen zu einer Wanderung trafen. Anschließend konnten sich die Teilnehmer bei einem Abendessen stärken.
Es war ein sehr interessantes, mit vielen aktuellen Themen besetztes und hervorragenden Referenten ausgestattetes Seminarwochenende. Ein herzliches Dankeschön gilt dem gesamten Team des BDG. Und hier sprechen wir sicher im Namen aller sächsischen Seminarteilnehmer Peggy Richter, Uwe Jakobeit, Gerd Steffen und Heiko Dittrich.
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