Aktives Verbandsleben trotz Corona dank moderner Medien
4 Min. Lesedauer
Die Corona-Pandemie hat inzwischen auch dafür gesorgt, dass der für den 13. Juni 2020 geplante 10. LSK-Verbandstag verschoben werden musste. Dennoch bleibt das Verbands- und Vereinsleben dank digitaler Medien und moderner Technik keineswegs auf der Strecke. Foto: asrawolf/Pixelio, Montage: Kretzschmar
Liebe Verbandsfreundinnen,
liebe Verbandsfreunde,
die aktuellen Veränderungen durch das Corona-Virus in unserem Land haben tiefe Einschnitte in unser aller Leben gebracht. Gemeinschaft liche Aktivitäten sind plötzlich nicht mehr möglich, und dies hat große Auswirkungen auf die Arbeit der Vereine.
Nach einer allgemeinen Starre nach der Verordnung „Zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes vom 22. März 2020“ begannen sich die Verbände und Vereine schnell mit der Situation zu arrangieren. Die größte Angst, unsere Kleingärten nicht mehr nutzen zu dürfen, bestätigte sich nicht. Im Gegenteil – die Ausnahme wurde sogar im Punkt 2.13 der Verordnung vom 22.03.2020 explizit erwähnt. Dass man sich in den Ministerien in einer solchen Situation an die Kleingärtner erinnert, hier zahlt sich jetzt die verbesserte und inzwischen gute Zusammenarbeit mit den Ministerien aus.
Das schöne und leider auch sehr trockene Wetter zog aber neue Probleme nach sich: Die Kleingärtner wollten umgehend die Sommerwasserleitungen der Kleingartenanlagen in Betrieb nehmen. Aber dies stellte die Vorstände schnell vor neue Probleme: Viele Anrufe in der Geschäftsstelle des LSK und den Verbänden zeugten von einer Unsicherheit der Vorstände bei der Umsetzung.
Die Hoffnung vieler Kleingärtner auf eine Empfehlung des Landesverbandes konnten und können wir nicht erfüllen. Wir haben keine Kenntnis von der Bauweise und dem Zustand der Versorgungsanlagen. Und wir können aus der Ferne nicht einschätzen, wie viele Personen bei der Inbetriebnahme zusammenarbeiten müssen. Aus diesem Grund muss der Vereinsvorstand vor Ort einschätzen, ob dies unter Beachtung der erforderlichen Schutzmaßnahmen möglich ist, und auch die Verantwortung dafür übernehmen. Allgemeine Empfehlungen können in diesem Fall nicht gegeben werden.
Verbandsleben bleibt nicht auf der Strecke
Wie geht es jetzt weiter im Verbands- und Vorstandsleben? Mit dem im Bundestag am 25.03.2020 und vom Bundesrat am 27.03.2020 beschlossenen Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde Einfluss auf die Amtszeit des Vorstandes der Verbände und Vereine genommen.
Die Kommentierung dieses Gesetzes wurde von Rechtsanwalt Patrick R. Nessler vorgenommen und als PDF-Datei den Verbänden zur Verfügung gestellt. Gerne kann die Datei bei den Verbänden oder beim Landesverband abgefordert werden. Vereinfacht erklärt: Es bleibt jeder Vorstand bis zu seiner Abberufung oder zur Bestellung eines Nachfolgers im Amt, auch wenn die Satzung das Ende der Amtszeit genau definiert. Sollte jedoch der Vorstand zurücktreten, so schützt dieses Gesetz nicht vor den daraus resultierenden Konsequenzen.
Verstärkte Nutzung digitaler Medien
Rasant stellten die Vereine und Verbände auf eine mobile Arbeit um und konnten somit die Arbeit des Vorstandes aufrechterhalten. Große Vereine oder die Verbände stellen auf das Home-Office um, damit sich ihre Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder keinem unnötigen Risiko aussetzen müssen.
Videokonferenzen werden geführt, und der Datenaustausch erfolgt über die verfügbaren und bekannten Medien. Die DSGVO wurde jedoch durch die aktuelle Covid-19-Pandemie nicht außer Kraft gesetzt. In Firmen sind die Regelungen klar, private Geräte sind aus dem Firmennetzwerk außen vor, und jeder Mitarbeiter ist mit Firmentelefon und Laptop ausgestattet.
Anders sieht die Situation im Vereinsleben aus, die Kosten für zu viele technische Geräte wurden gespart, und ein oder zwei Geräte im Vereinsheim erfüllten bislang den Zweck. Einige Vorstandsmitglieder und meist der Schatzmeister hatten Zugriff, aber dieses System funktioniert jetzt nur noch schwerlich.
Die privaten Computer als Lösung zu sehen, kann zum Trugschluss werden, aber es gibt Wege, dies zu ermöglichen. Personenbezogene Daten berühren alle Facetten des Vereinslebens, und deshalb ist eine Einrichtung des Systems gemäß der DSGVO von Anfang an unumgänglich.
Oberster Grundsatz ist der Ausschluss Dritter auf diese Daten, dies ist technisch möglich. Alle hierzu festgelegten Schritte sollten von Anfang an dokumentiert werden und nachvollziehbar sein. Auch zu diesem Thema erfolgte eine Kommentierung des Vertragsanwaltes des Bundesverbandes Patrick R. Nessler.
LSK will Internet-basierte Schulungen anbieten
Die aktuelle Pandemie hat den Einzug neuer Medien im Verbandsleben beschleunigt und deren Einsatz selbstverständlich gemacht. Wir möchten diese Möglichkeiten dazu nutzen, Schulungen im Bereich Recht, Arbeitsschutz und Fachberatung durch zuführen.
Bewährt haben sich Schulungen in Form einer Telefonkonferenz bereits in Zusammenarbeit mit dem BDG. Der Ablauf ist recht einfach: Nach erfolgter Anmeldung erhält jeder Teilnehmer eine Bestätigungsmail vom Landesverband (ein postalischer Versand ist auch möglich), diese E-Mail enthält die Telefonnummer und den Pin der Konferenz bzw. der Schulung. Außerdem wird eine PDF oder Power-Point-Datei mit dem Schulungsinhalt zur Verfügung gestellt.
Zum festgelegten Termin wählt sich jeder angemeldete Teilnehmer mit der vorgegebenen Telefonnummer auf die Plattform ein und gibt im Anschluss den Pin für die Schulung ein. Dann wird sein Name abgefragt und er wird der Schulung zugeschaltet.
Während der Dozent spricht, sind die Mikrofone der Teilnehmer stumm geschaltet, diese werden in vom Dozenten festgelegten Abschnitten für Fragerunden freigegeben. Mit Schulungen dieser Art hoffen wir in Zukunft mehr Verbandsfreunde zu erreichen, schließlich kann eine maximale Anzahl von 100 Teilnehmern erreicht werden. Die erste Schulung dieser Art wird im Bereich Recht mit unserem Vertragsrechtsanwalt Karsten Duckstein abgehalten.
Noch ein langer Weg bis zur Normalität
Wie wird es weitergehen? Hierzu können nur Vermutungen angestellt werden, und diese helfen uns nicht weiter. Ob am 4. Mai 2020 oder später (nach Redaktionsschluss) längerfristig geltende Maßnahmen und ein konkreter Zeitplan für die Lockerung kommen, ist nicht abzusehen. Sicher ist jedoch: es wird noch ein langer Weg bis zur Normalität.
Auch für unseren Verband gibt es große Einschnitte im Verbandsleben, somit hat der Vorstand des LSK in einer Sondersitzung am 20. April 2020 (Videokonferenz) die Verschiebung der Sitzung des Gesamtvorstandes am 9. Mai 2020 beschlossen. Hieraus resultiert auch die Verschiebung des Verbandstages des LSK vom 13. Juni 2020. Neue Termine konnten vom Vorstand noch nicht benannt werden, da erst die Neuregelung der „Sächsischen Corona Schutzverordnung“ vom 17. April 2020 am 4. Mai 2020 abgewartet werden muss.
Interesse an Kleingärten nimmt spürbar zu
Eine positive Entwicklung ist das gestiegene Interesse potenzieller Pächter an einem Kleingarten. Dieser Trend setzt sich auch in den ländlichen Regionen Sachsens durch. Wichtig ist immer zu signalisieren, dass ein Kleingarten keine Sache ist, die man bei verlorenem Interesse einfach wieder abgibt oder zur Seite legt. Dennoch sollten wir diese Entwicklung nutzen und für neue Pächter offen sein und werben, denn jede belegte Parzelle stärkt unseren Verband. Bleiben Sie alle gesund und dem Kleingartenwesen treu!
Gartenfreund - Sachsen aktuell
Sie möchten keine Nachrichten aus dem sächsischen Kleingartenwesen mehr verpassen?
Jetzt Gartenfreund abonnieren!
Mit einem Gartenfreund-Abo zum Vorteilspreis für Mitglieder!
Jetzt Newsletter abonnieren!
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter direkt in Ihr Postfach!