Landeswettbewerb 2025 für sächsische Kleingärtnervereine
Im Einklang mit dem Motto des Bundeswettbewerbes 2026 des Bundesverbandes der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. (BKD) schreiben das LfULG und der LSK gemeinsam den Landeswettbewerb 2025
„Sächsische Kleingärten in Stadt und Land“
unter dem Motto: „Kleingartensommer: cool und gemeinsam statt hitzig und einsam“ aus.
Foto: LSK Archiv (ps)
Wir möchten die Vielseitigkeit des sächsischen Kleingartenwesens sowohl in den Städten als auch in unseren vielfältigen ländlichen Regionen im Wettbewerb widerspiegeln.
Der Wettbewerb richtet sich an alle Kleingärtnervereine des Freistaates Sachsen! Mit diesem Wettbewerb soll die Öffentlichkeit auf die Leistungen und Wirkungen des Kleingartenwesens für die Gesellschaft aufmerksam gemacht werden.
Ziel des Landeswettbewerbes 2025 „Sächsische Kleingärten in Stadt und Land“ ist es, beispielhafte Lösungen und Projekte für die Erhaltung, Entwicklung, Gestaltung und Nutzung von Kleingärten und Kleingartenanlagen liegenden kommunalen Konzeptionen und Ideen hervorzuheben. Der Wettbewerb soll dazu beitragen, gartenkulturelle Leistungen des organisierten Kleingartenwesens, seine ökologische und soziale Verantwortung für die Gesellschaft im Kontext zu städtebaulichen und stadtklimatischen Bedingungen zu verdeutlichen.
Unsere Kleingärten gehören zu Sachsens Städten und Gemeinden. Als kleine grüne Inseln in unseren Städten tragen sie wesentlich zur Verbesserung der Luftqualität im unmittelbaren Umfeld bei. In Stadt und Land bieten Sie attraktive grüne Aufenthalts- und Regenerationsräume für die Bevölkerung. Hier nehmen gerade die Einwohner der größeren Städte auch weitere Wege in Kauf, um in diesen Genuss zu kommen.
Im Wettbewerb wollen wir Wege und Lösungen aufzeigen, wie gärtnern auf dem Land auch für Stadtbewohner attraktiv gemacht werden kann.
Der Wettbewerb soll helfen, in Städten die städtebauliche Bedeutung von Kleingärten zu verdeutlichen, ihre Position als Teil der grünen Infrastruktur zu stärken und sie noch mehr in Stadtentwicklungskonzepte zu integrieren und die Notwendigkeit des Erhaltens von Kleingärten in ländlichen Regionen zu untermauern und die Einbindung in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen zu unterstreichen.
Die Endlichkeit von Bebauungsmöglichkeiten in Städten zeichnet sich zunehmend ab und rückt die Attraktivität des ländlichen Raumes mehr in den Vordergrund. Schenken wir Ihnen hiermit mehr Aufmerksamkeit!
Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmer wird mit diesem Wettbewerb erstmalig festgelegt. Für bis zu 5.000 Mitgliedern können uns die Mitgliedsverbände einen Bewerber mit Teilnahmeabsicht melden, pro weiteren 5.000 Mitgliedern ist die Teilnahme eines weiteren Bewerbers möglich. (s. dazu Erläuterung unter Pkt. 2)
1. Bewertungskriterien
Die Wettbewerbsleistungen werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Naturnahe, ökologische Bewirtschaftung unter Berücksichtigung von Natur- und Umweltschutz
- Gestaltung und Nutzung der Einzelgärten
- Gestaltung der Kleingartenanlage in ihrer jetzigen Form
- Gemeinschaftliches Leben in der Vereinsstruktur
- Entwicklungswege in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des Vereines
- Einordnung der Gartenanlage in die kommunale Struktur
2. Wettbewerbsunterlagen
a) Anmeldung für Mitgliedsvereine
Kleingärtnervereine mit Teilnahmeabsicht, welche im Rahmen des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V. (LSK) organisiert sind, senden den ausgefüllten Fragebogen an ihren Stadt- oder Regionalverband. Diese beurteilen und entscheiden unter Einhaltung der vorgegebenen Teilnehmerzahl (s. oben), welche Vereine an dem Wettbewerb teilnehmen sollen und leiten den Fragebogen bis spätestens 07.03.2025 an die Geschäftsstelle des LSK weiter.
b) Anmeldung nicht organisierter Kleingärtnervereine
Kleingärtnervereine, welche nicht im Rahmen des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V. (LSK) im Freistaat Sachsen organisiert sind, senden Ihre Teilnahmeabsicht direkt per E-Mail an den Landesverband Sachsen der Kleingärtner. Der LSK wird die Wettbewerbsunterlagen mit allen Informationen direkt an die entsprechenden Kleingärtnervereine versenden.