Das Bundeskleingartengesetz bestimmt in § 1 Abs. (1) Nr. 1, dass der Kleingarten „dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf … dient (kleingärtnerische Nutzung)“. Ein Urteil des BGH vom 17.06.2004 (III ZR 281/03) präzisiert in Leitsatz c) zur Größe der kleingärtnerischen Nutzfläche: „Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn wenigstens 1/3 der Fläche zum Anbau von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt wird“.
Was für Pflanzen kommen in Frage oder welche Flächen werden gemessen?
Hier finden Sie den Download der Schulungsunterlage zur Berechnung der kleingärtnerischen Nutzfläche. Die Unterlage beantwortet die Frage zur Größe der Anbaufläche, welche Pflanzen geeignet sind und wie die Nutzfläche im Kleingarten berechnet wird, inklusive praktischer Beispiele.
- Berechnung der kleingärtnerischen Nutzfläche
Landesgartenfachberater
Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V.
Landesgartenfachberater
Herr Jörg Krüger
Beratungs- und Informationsmöglichkeiten
Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V.
Loschwitzer Straße 42, 01309 Dresden
Ein zentrales Thema im Kleingartenwesen ist die Gartenfachberatung. Um regionaler Fachberater oder Kreisfachberater zu werden, muss die jenige Person ein Schulungsprogramm für Gartenfachberater absolvieren. Der Teilnehmer erhält ein Zertifikat über den Abschluss der Weiterbildung.
Mit dieser Fortbildung werden Gartenfachberater zielgerecht für die Beratung der Vereine des Freizeitgartenbaus weitergebildet. Der Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung von Kenntnissen zum umweltgerechten Bewirtschaften von Kleingärten und zum sachgerechten Pflanzenschutz.
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