Neue Wertermittler für die Mitgliedsverbände
Ausbildung erfolgt 2023 in Kombination von Präsenz- und Online-Seminaren
Von Jörg Krüger, LSK-Landesgartenfachberater
Pachtvertragskonformer Kleingarten durch Wertermittlung bei Nutzerwechsel
Viele Vorstände in Sachsen bemühen sich in unzähligen Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit um eine hohe Attraktivität ihrer Kleingartenanlagen. Wir alle wissen, dass das nicht einfacher wird. In Zeiten knapper Kassen, unendlicher Bürokratie und verfallender Moral benötigt man starke Nerven, viel Geduld und eine Menge Kraft, um nur die nötigsten Aufgaben zu bewältigen – und das bei oft fehlender Wertschätzung. Im ländlichen Raum (neuostdeutsch: in strukturschwachen Gebieten) sind durch fehlende Neupächter die Hürden besonders hoch. Gerade deshalb ist es wichtig, jede Hilfe zu nutzen, die sich anbietet.
Eine wichtige und gute Hilfe, um Kleingärten in einem pachtvertragskonformen Zustand zu halten, ist die Wertermittlung bei Nutzerwechsel. Im Fall der Beendigung eines Pachtverhältnisses, für welche die Kündigungsentschädigung gemäß § 11 BKleingG keine Anwendung findet, insbesondere durch Aufhebungsvertrag oder durch Kündigung des Kleingartenpächters bzw. des Vereins, sollte man als Vereinsvorstand bei seinem Verband eine Wertermittlung bestellen. Dies ergibt sich ohnehin in den meisten Fällen aus dem Pachtvertrag. Und es macht Sinn, auch wenn aufgrund geringer Gartennachfrage der abgebende Pächter das von ihm erworbene und eingebrachte Eigentum (Anpflanzungen, Baulichkeiten und bauliche Anlagen) nicht verkaufen kann.
Eine Wertermittlung ist vor allem auch eine protokollierte Bestandsaufnahme des Gartens. Notwendige Veränderungen wie Pflege-, Rückbau- oder Rekultivierungsmaßnahmen lassen sich mit Verweis auf ein Wertermittlungsprotokoll besser durchsetzen – notfalls auch vor Gericht. Da viele erfahrene Wertermittler aus Altersgründen bald nicht mehr zur Verfügung stehen werden, ist es klug, neue interessierte Gartenfreunde auszubilden.
Für alle Verbände, die das nicht selbst tun möchten oder können, bietet der Landesverband Sachsen der Kleingärtner seit dem vergangenen Jahr eine Wertermittler-Grundausbildung an.
Das Ausbildungsprogramm 2023 besteht aus folgenden fünf Teilen und schult die Grundlagen der Wertermittlung in Theorie und Praxis:
- 23. März 2023 – Rechtsfragen der Wertermittlung (Online-Schulung);
- 13./14. Mai 2023 – Bewertung von Pflanzen (Schulung in Pillnitz, Sächsische Gartenakademie)
- 10/11. Juni 2023 – Bewertung von Baulichkeiten (Schulung in Pillnitz, Sächsische Gartenakademie);
- von Juni bis Oktober – praktische Erfahrungen bei Wertermittlungen im eigenen Verband oder Nachbarverband;
- November 2023 – Einführung in das Wertermittler-Programm (Tagesschulung in der Region)
(1) Bei Präsenzveranstaltungen werden an der Sächsischen Gartenakademie in Dresden-Pillnitz die Grundlagen der Bewertung von Baulichkeiten und Anpflanzungen vermittelt. (2) Die Übung macht den Meister – auch bei der Bewertung von Kleingärten im eigenen oder im Nachbarverband sowie beim Erfahrungsaustausch mit anderen angehenden Wertermittlern. Foto: Krüger
Wertermittler-Grundausbildung 2023: Noch freie Plätze
Wer ein Segment in diesem Jahr nicht absolvieren kann, hat im nächsten Jahr wieder die Möglichkeit dazu. Nach erfolgreich absolvierter schriftlicher Prüfung, die man zu Hause schreiben kann, erhalten die Teilnehmer von ihrem Verband den LSK-Wertermittlerausweis. Da die Kosten für die Ausbildung auf die Verbände umgelegt werden müssen, ist eine hohe Teilnehmerzahl günstig für niedrige Preise. Inwieweit die beteiligten Verbände die Kosten dann auf die zukünftigen Wertermittler umlegen, sollte sich nach der geplanten Art der Wertermittlertätigkeit im steuerrechtlichen Sinne richten. Wenn die Tätigkeit ehrenamtlich, also lediglich für eine pauschale Aufwandserstattung durchgeführt wird, sollten die Verbände die Kosten übernehmen – das ist gut investiertes Geld!
Da die Preise sich derzeit ständig ändern, insbesondere für die Verpflegung, und auch von den Teilnehmerzahlen abhängig sind, ist eine genaue Angabe im Vorfeld nicht möglich. Erfragen Sie bitte bei Interesse den aktuellen Stand in unserer Geschäftsstelle.
Noch sind Ausbildungsplätze frei und entsprechende Anmeldungen möglich!
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