Kleingartenanlagen im Bundesnaturschutzgesetz
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Kleingartenanlagen im Bundesnaturschutzgesetz
Mit Wirkung vom 1.3.2022 trat die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft. Der Einsatz des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde und der Landesverbände sowie weiterer Unterstützer hat sich gelohnt. Die Gesetzesänderung macht deutlich, welch große Bedeutung Kleingartenanlagen zum Schutz der Natur und zur Landschaftspflege beigemessen wird. Laut § 1 Abs. 6 BNatSchG sind nun neben anderen Freiräumen im „besiedelten und siedlungsnahen Bereich“ auch Kleingartenanlagen zu „erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße und hinreichender Qualität vorhanden sind, neu zu schaffen oder zu entwickeln.“
Was bedeutet dies für den Schutz von Kleingartenflächen?
Dank der neuen Gesetzgebung bekommen Kleingärten z.B. Rückenwind, wenn es um die Aufstellung von Bauleitplänen geht, denn gemäß Baugesetzbuch sind die Belange des Umwelt- und Naturschutzes zu berücksichtigen. Das ist ein großer Erfolg. Gleichzeitig wird im Einzelfall aber auch künftig juristisch abgewogen werden müssen, inwieweit einzelne Kleingärten, gerade auch im Vergleich zu anderen schützenswerten Freiräumen zu erhalten sind. Damit eine Kleingartenanlage im Falle der Fälle einer kritischen Prüfung standhält, sind wir alle gefragt.
Als Vertreter von gut 900 000 Pächterinnen und Pächtern in ganz Deutschland wird der BDG nicht müde, auf Bundesebene deutlich zu machen, wie Kleingärten bis heute wie sonst kaum eine andere Grünflächennutzung die Belange von Umwelt-, Naturschutz- und Gesundheitsschutz sowie Umweltgerechtigkeit, Integration und Bildung miteinander vereinen.
Eine kleingärtnerische Nutzung im Sinne einer ökologischen bzw. naturnahen Gartenbewirtschaftung zeigt, wie Naturschutz und der Eigenanbau von Obst und Gemüse vereinbar sind. In Kleingartenvereinen gibt es deutschlandweit eine Vielzahl guter Beispiele für den Naturschutz, wie Zertifizierungen sowie Kleingartenwettbewerbe bis hin zum 2022 zum 25. Mal begangenen Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ zeigen. Ebenso sind Bildung und Fachberatung, partnerschaftliche Kooperationen mit den Kommunen, Schulen, Naturschutzorganisationen und weiteren gesellschaftlichen Gruppen und nicht zuletzt die politische Vertretung des Kleingartenwesens seitens der Verbände essenziell.
Wir machen den Mehrwert unserer Kleingärten für die Gesellschaft und den Schutz der biologischen Vielfalt, gerade auch der Kulturpflanzenvielfalt, für alle sichtbar. Das neue Bundesnaturschutzgesetz bietet uns somit eine große Chance, wenn es um die künftige Sicherung und die Entwicklung der Kleingartenanlagen geht!
Gartenfreund - Sachsen aktuell
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