Kleingarten-Versicherungsdienst (KVD) bleibt Versicherungspartner
Warum hat sich das Präsidium des LSK wieder für den KVD entschieden?
Das Präsidium des LSK hatte am 24. Juni 2024 bei einer Sondersitzung des LSK-Präsidiums in Dresden seine Entscheidung für den Verbleib beim Versicherungsangebot des KVD den Vertretern der Mitgliedsverbände bekanntgegeben. Das Präsidium hatte sich nach Prüfung der vorliegenden Versicherungsangebote zuvor bei einer turnusmäßigen Beratung mehrheitlich dafür entschieden und dem Gesamtvorstand seine Beweggründe für diese Entscheidung vorgetragen. Zudem ist noch anzumerken, dass der KVD ein seit 33 Jahren zuverlässiger Versicherungspartner für das Kleingartenwesen ist. Gleiches trifft für die Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG Leipzig zu, die hauptsächlich im Raum Nordsachsen tätig ist.
Optimales Verischerungsangebot für unsere Kleingärtner
Grundsätzlich ist das Angebot des LSK im Bereich der Versicherung eine Serviceleistung, die ein optimales Angebot für unsere Kleingärtner ermöglichen soll. Zur Bewertung standen drei Versicherungsangebote, deren Qualität und Leistung wurde geprüft. Beinhalten mussten die Versicherungsangebote folgende Leistungsumfänge:
- Laubenversicherung FED-Gruppenvertrag,
- Unfallversicherung,
- Vereinshaftpflicht,
- Vermögensschadenhaftpflicht,
- Dienstfahrtenkasko,
- Rechtsschutzversicherung.
Dafür lagen dem LSK die Angebote seitens der Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG Leipzig, der Landesverbands-Kleingartenversicherungsservice (LKV) GmbH und vom KVD vor. In den Bereichen der Unfallversicherung, der Vereinshaftpflicht, der Vermögenshaftpflicht und der Dienstfahrtenkasko gab es nur feine Unterschiede zwischen der Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG Leipzig und dem KVD. Seitens des LKV lagen diese Angebote indes nicht vollständig vor und hätten gesondert angefragt werden müssen.
Interessanter waren die Angebote für die Laubenversicherung, wobei die Offerten des KVD und der Landesverbands Kleingartenversicherungsservice GmbH absolut identisch waren. Die Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG Leipzig legte ein Angebot mit drei Absicherungsmodellen vor, die das LSK-Präsidium als sehr ausgereift zur Kenntnis genommen hat.
Als Landesverband müssen wir jedoch ein umfassendes Versicherungspaket anbieten, und darin ist die Rechtsschutzversicherung die wichtigste Säule. Auch hier haben wir verglichen und die Rechtsschutzversicherung der Roland-Rechtsschutz in Preis und Leistung als die optimale Variante für Sachsen bestätigt. Diese Versicherung beinhaltet einen Rechtsschutz, ohne einen Eigenanteil aufbringen zu müssen. Weiterhin stehen einem Kleingärtnerverein nach einem erfolgreichen Räumungsurteil 1500 Euro für die Beräumung und die Kosten des Gerichtsvollziehers zur Verfügung. Dies war auch der einzige Punkt, in dem das Angebot der Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG Leipzig nicht mithalten konnte.
Von der Landesverbands-Kleingartenversicherungsservice GmbH wurde leider kein Angebot einer Rechtsschutzversicherung beigefügt, sondern dieser Sachverhalt mit folgendem Satz abgetan: „Im Hinblick auf die Rechtsschutzversicherung verbleibt es bei Ihrem bestehenden Vertrag mit der Roland-Rechtsschutz. Dieser Vertrag könnte dann durch den LKV betreut werden.“
Da es sich bei dem aktuellen Vertragskonstrukt jedoch um ein Versicherungspaket handelt, das dank der Vermittlung des KVD die Rechtsschutzversicherung mit der Roland Rechtsschutz einschließt, kann der Bestand dieses Vertrages zum Zeitpunkt eines möglichen Wechsels zu einem anderen Anbieter nicht garantiert werden.
Mehr noch: Der neu aufgestellte Beirat des KVD tagte zuletzt am 30. August 2024 in Bad Homburg. Seitens des Baloise-Vorstandes und der KVD-Geschäftsführung wurden dem Beirat bei dieser Gelegenheit verbesserte Versicherungsmodelle für das Jahr 2025 vorgestellt. Diese werden ohne eine Erhöhung der Versicherungsprämien erhebliche Verbesserungen für die Kleingärtner und Kleingärtnervereine beinhalten.
LSK-Präsidium muss jedes Risiko ausschließen
Das Präsidium des LSK handelt nicht im Eigeninteresse, sondern in Verantwortung für seine Mitglieder. Aus diesem Grund muss jedes Risiko ausgeschlossen werden – egal, welche Versprechen seitens eines potenziellen Anbieters getätigt werden. Entscheidungen können nur auf der Grundlage vorgelegter rechtskräftiger Angebote gefällt werden. Niemand würde bei einem Händler ein Auto kaufen, für das das Autohaus erst noch im Nachhinein über den Einbau von Bremsen oder anderem Equipment verhandeln will.
Aktuelle Versicherungsleistungen für Kleingärtner
Der LSK und die KVD Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH der Baloise Sachversicherung AG Deutschland haben mit Abschluss von Gruppenverträgen preiswerte Versicherungsmöglichkeiten für alle im Verband organisierten Mitglieder und -vereine geschaffen.