Über die Mitgliedschaft in Verbänden – Kleingartenwesen
Landesverband Sachsen - Weil uns mehr verbindet.
5 Min. Lesedauer
Die Mitgliedschaft in Verbänden wird immer wieder in Frage gestellt. Was sind die Argumente, die Mitgliedschaft in Frage zu stellen: Es kostet nur Geld. Die „da oben“ machen eh nichts. Einen Verband brauchen wir nicht. Diese Argumentationen werden meist von Menschen hervorgebracht, die sich nur sehr oberflächlich mit dem Verband und seiner Rolle beschäftigen. Es wird gerne übersehen, dass die meisten ihrer Arbeitsgrundlagen wie Pachtverträge, Argumentationshilfen oder Satzungsvorlagen von diesem Verband und seinen Arbeitsgruppen stammen.
Die Kritiker beteiligen sich erfahrungsgemäß nicht am aktiven Verbandsleben und negieren die Leistungen des Verbandes. Dieses Phänomen betrifft alle Ebenen – vom Verband bis zum Verein. Zum Glück für die Gemeinschaft sind es nur Einzelfälle, der Großteil der Funktionäre arbeitet aktiv mit der Verbandsstruktur des Verbandes zusammen.
Wichtige Lobbyarbeit gegenüber der Politik
Ein Verband ist aber viel mehr – in erster Linie eine große Solidargemeinschaft. Den Verbandsorganisationen an der Spitze wie dem Bundesverband Deutscher Gartenfreunde und dem Landesverband Sachsen obliegen andere Aufgaben als den Regionalverbänden und Stadtverbänden an der Basis. Erstere sind das Sprachrohr zur Politik des Bundes und des Landes. Hier werden die Rahmenbedingungen für alle Kleingärtner geschaffen – und je stärker die Organisation sich präsentiert, umso mehr wird diese in politische Entscheidungsprozesse eingebunden.
Dies geschieht zum Beispiel durch Anhörungen im Sächsischen Landtag, wie jüngst zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes. Gleiches hatte ein großes Gewicht bei den Rechnungen für das Transparenzregister über den Bundesanzeiger-Verlag – dass überhaupt eine Befreiung für Vereine vorgesehen wurde, war der politischen Lobbyarbeit des Bundesverbandes gemeinsam mit dem DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) zu verdanken. Jetzt sind wir in Phase zwei, sodass diese Befreiung nur einmalig beantragt werden muss und nicht jedes Jahr erneut. Die bisherigen Gespräche sind vielversprechend.
Der Schutz durch die Gemeinschaft ist ein hohes Gut und wurde von Generationen von Kleingärtnern Sachsens geschaffen. Verbände haben mit ihrer Gründung Interessenvertretung und Schutzfunktion in ihre Zielstellung aufgenommen und realisieren diese weitreichend. Dieser historisch belegte Beweis ist auch in einer Zeit der freien Vertragsgestaltung nicht entwertet. Der LSK hat sich diesen Gegebenheiten angepasst.
Versicherungsschutz zu günstigen Rahmenvertrags-Konditionen
Eine wichtige Funktion ist der Versicherungsschutz für Kleingartenverbände und -vereine, welcher historisch bedingt nicht einheitlich in Sachsen ist, aber das Ziel ist immer das Gleiche. Gegenwärtig gehören zu den Rahmenvertragsbedingungen:
• Haftpflichtversicherung,
• Laubenversicherung,
• Unfallversicherung,
• Gruppen-Unfallversicherung bei Gemeinschaftsarbeit.
Verbände und Vereine haben Schutzmöglichkeiten innerhalb des o.g. Rahmens:
• Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung,
• Rechtsschutzversicherung,
• Vereinsheimversicherung,
• Dienstfahrten-Kasko-Versicherung.
Für jene Verbände, die sich nicht eigenständig auf dem Versicherungsmarkt orientiert haben, steht der Kleingarten-Versicherungsdienst (KVD) mit einem umfangreichen Angebot und fairen Preisen zur Verfügung.
Einheitliche Fachberatung für Kleingartenverbände und -vereine
Die Rahmenbedingungen zu schaffen, bedeutet Grundlagen für den Satzungszweck unserer Kleingartenvereine und -verbände zu schaffen. Die Förderung der Kleingärtnerei ist in den Satzungen unserer Mitgliedsverbände und deren Vereinen festgeschrieben.
So obliegt es dem Landesverband, eine einheitliche Gartenfachberatung für seine Mitgliedsverbände aufzubauen. Bereits seit vielen Jahrzehnten durchlaufen alle Fachberater des sächsischen Kleingartenwesens die Schulungen in der Sächsischen Gartenakademie in Dresden-Pillnitz. Hier wurde ein solides und umfangreiches Lehrprogramm geschaffen, welches weit über die Grenzen Sachsens hinaus bekannt ist. Eine Schulungsarbeit, die der Praxis dient, ist unser Ziel. Die Vermittlung von Wissen ist eine Hauptquelle zur Umsetzung aller Aufgaben im Bereich des Kleingartenwesens.
Fachberater-Ausbildung als Beitrag zum Erhalt der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit
Der LSK sichert jährlich mindestens einen Wochenlehrgang, mehrere Zwei-Tage Lehrgänge und mehrere Tageslehrgänge an der Sächsischen Gartenakademie Dresden-Pillnitz, um sowohl die Zahl der ausgebildeten Gartenfachberater in Mitgliedsvereinen und Mitgliedsverbänden als auch deren Qualifikation ständig zu erhöhen. Dieses Angebot wird jetzt noch erweitert, indem wir Fortbildungsangebote für bereits ausgebildete Fachberater anbieten.
Probleme des Vereins- und Kleingartenrechts vermitteln
Der LSK vermittelt über seinen Vertragsanwalt Vereinsvorsitzenden durch differenzierte Schulungen (mindestens einmal jährlich) Erfahrungen und Hinweise zu Rechtsproblemen. Auf Wunsch von Mitgliedsverbänden werden derartige Schulungen sogar zusätzlich wahrgenommen. Die Vorsitzenden und Geschäftsführer der Mitgliedsverbände werden jährlich in einer zentralen Schulung des LSK über spezielle Rechtsgebiete informiert.
Mit Hilfe der Arbeitsgruppen des LSK und aufbauend auf den Erfahrungen der Praxis erfolgen (jährlich und spezifisch) Schulungen und Ausbildungsmaßnahmen in allen weiteren Funktionsgruppen der Vorstandsarbeit (Wertermittler, Finanzbeauftragte bzw. Schatzmeister, Chronisten).
In den vergangenen Jahren nehmen die Schulung und Weiterbildung von Mitarbeitern der Geschäftsstellen unserer Mitgliedsverbände an Bedeutung zu. Unsere Zeit ist sehr schnelllebig, und die neuen Medien bieten viele Möglichkeiten, die die Arbeit vereinfachen und zielorientierter gestalten. Besonders die Umsetzung der DSGVO beim Einsatz der neuen Medien ist hier ein Schwerpunkt.
Kleingartenwesen - spezifisch und individuell
Aktuell stehen im sächsischen Kleingartenwesen 9000 ha Pachtland unter Vertrag – verteilt vom kommunalen Land über kirchliches Land bis hin zu privaten Eigentümern. Die Begehrlichkeit auf Pachtland ist allgegenwärtig, und wenn die Bodeneigentümer die Kündigung aussprechen, ist fachliche Hilfe erforderlich.
In diesen Fällen steht der Landesverband mit seinem Fachanwalt zur Verfügung und unterstützt den Verband und den Verein. Wir führen gemeinsam mit den Betroffenen Gespräche zur Güte – und wenn nicht anders möglich, auch vor Gericht.
Wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen es unmöglich machen, die Aufgabe des Pachtlandes zu verhindern, dann tritt die Wertermittlung nach § 11 des Bundeskleingartengesetzes ein. Hier kommen die behördlich zugelassenen Wertermittler des Landesverbandes zum Einsatz, um den betroffenen Kleingärtnern zumindest eine angemessene finanzielle Entschädigung zu gewähren. Dieser Prozess wird bis zur Auszahlung an den zu entschädigenden Kleingärtner begleitet. Alle rechtlichen Vorgänge sind durch eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des LSK abgesichert.
Kleingärtnerei zwischen starkem Zuspruch und fehlenden Interessenten
Das Kleingartenwesen Sachsens entwickelt sich in zwei Richtungen. In den Ballungsgebieten ist der Zuspruch durch die stetig zunehmende Bevölkerung auf Kleingärten groß, aber gleichermaßen steigt die Begehrlichkeit auf die Kleingartenflächen als Bauland. Hier sind starke und gut funktionierende Verbandsstrukturen wichtig.
Im ländlichen Raum gestaltet sich die Situation völlig anders – der demografische Wandel belastet mit seinem Bevölkerungsschwund das organisierte Kleingartenwesen sehr. Eine bedarfsgerechte Entwicklung des Kleingartenwesens in den ländlichen Regionen kann nur mit aktiven Verbänden erfolgen, die tatsächlich gewillt sind, gemeinsam mit den Kommunen dieses Ziel anzugehen.
Dort, wo Kommunen die sich anbahnende bedrohliche Entwicklung nicht realistisch einschätzen, bietet der Landesverband an, diese Gespräche zu begleiten, und stellt positive Entwicklungen in anderen sächsischen Regionen vor. Aktuell befindet sich ein Argumentationsmaterial „Das Kleingartenwesen und die Kommune“ in der Vorbereitung. Die Verteilung soll über den Sächsischen Städte- und Gemeindetag an die sächsischen Kommunen erfolgen und an die Kleingärtnerverbände über den Landesverband.
Modelle wie der Pachtzinsrücklauf, begleitet von Kleingartenentwicklungskonzeptionen, sollen kurzfristig helfen, die Situation zu stabilisieren. Auf Wunsch begleiten wir diese Gespräche und Vorhaben aktiv. Für langfristige Lösungen sind wir mit den sächsischen Ministerien im Gespräch, um so möglichst viele Förderprogramme für das Kleingartenwesen zu öffnen.
Öffentlichkeitsarbeit gewinnt an Bedeutung
Die Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiges Instrument, um in der Mitte der Gesellschaft zu bleiben. So sind Sportverbände auf die eine oder andere Weise durch die Veröffentlichung ihrer Wettkampfergebnisse immer wieder in aller Munde, dagegen existiert das Kleingartenwesen trotz seiner Größe eher ruhig am Rande.
Wer von der Gesellschaft nicht wahrgenommen wird, hat von dieser nicht viel zu erwarten. Durch unsere unermüdlichen Aktivitäten wie beim „Tag der Sachsen“, zum „Sächsischen Landeserntedankfest“ und zum „Tag des offenen Regierungsviertels“ sowie auf den sächsischen Messen sind wir bei den Vertretern der Sächsischen Regierung als verlässlicher Partner wohl bekannt. Dies schafft viele Möglichkeiten für Gespräche am Rande, um unsere Anliegen darstellen zu können. Diese Gespräche sind oftmals von nachhaltigerem Erfolg geprägt als offizielle Termine – auch, wenn so mancher Kritiker diese Aktivitäten für „Geld verbrennen“ hält.
Kleinstaaterei bringt uns in der Sache nicht voran
Kleinstaaterei ist eine Sache, die nun nicht wirklich zu gemeinnützigen Vereinen passt. Die Definition für einen Verein lautet „Organisation, in der sich Personen mit bestimmten gemeinsamen Interessen und Zielen zu gemeinsamem Tun zusammengeschlossen haben“. In Verbänden und Dachverbänden ist nur die Dimension eine andere und die solidarische Wirkung größer.
So wurde infolge der letzten Hochwasserereignisse in Sachsen ein Hilfsfonds ins Leben gerufen. Dieser Fonds soll in erster Linie Lücken schließen, wenn keine staatlichen Hilfen mehr greifen, und die staatliche Hilfe ließ beim zweiten Hochwasser schon enorm nach. Aber es muss nicht immer ein Hochwasser sein, da Extremwetterereignisse in Zukunft immer häufiger werden. Diese 10 Cent je Parzelle und Jahr sind für den Einzelnen keine allzu große Belastung, aber diese können im Katastrophenfall für die betroffenen Kleingärtner der Rettungsanker sein.
Auch wenn die Bezugszahlen des „Gartenfreundes“, der Fachzeitschrift des Landesverbandes für das Kleingartenwesen, nicht annähernd der Größe unseres Verbandes entsprechen, handelt es sich um ein informatives Verbandsorgan. Es werden alle Facetten des sächsischen Kleingartenwesens beleuchtet – vom Verbandsleben über die Rechtsecke bis zur Gartenfachberatung wird alles Aktuelle publiziert. Seit diesem Jahr steht der Gartenfreund auch als E-Paper zur Verfügung.
Es ist immer wichtig, die gemeinsame Sache im Auge zu behalten und nicht falschen Propheten zu folgen. Gemeinsam können wir viel erreichen, jeder Einzelne für sich ist jedoch schwach. Gleichermaßen sind wir auch für konstruktive Kritik und Anregungen offen, denn nur so können wir nachhaltig das Kleingartenwesen in Sachsen sichern.
Gartenfreund - Sachsen aktuell
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