LSK-Gesamtvorstand am 24. Juni 2024 in Dresden
Von der Sondersitzung des LSK-Gesamtvorstandes am 24. Juni 2024 in Dresden
KVD bleibt unser Versicherungspartner, Netzwerk Recht nimmt zunehmend Gestalt an
Wie bereits zur Frühjahrsberatung des LSK-Gesamtvorstandes angekündigt, trafen sich die Mitglieder dieses Gremiums am 24. Juni 2024 zu einer Sondersitzung im Kim-Hotel Dresden. Neben der Beratung über die Niederschrift der Zusammenkunft vom 27. April 2024, die mit wenigen Präzisierungen bestätigt wurde, standen nur zwei, aber überaus wichtige Punkte auf der Tagesordnung, über die 34 anwesenden stimmberechtigten Gartenfreunde zu beraten hatten – die Entscheidung über den künftigen Versicherungspartner und die Finanzierung des künftigen Netzwerkes Recht.
Kleingartenversicherungsdienst (KVD) bleibt der Partner des LSK
Der Rahmenvertrag mit einer Versicherung ist ein Serviceangebot des LSK, über das allein das Präsidium zu befinden hat, erläuterte Präsident Tommy Brumm eingangs. „Unser Anliegen ist es, den 184.000 sächsischen Gartenfreunden das bestmögliche Angebot zu möglichst günstigen Konditionen zu unterbreiten, damit sie im Fall der Fälle vor eintretenden Schäden optimal geschützt sind.“ Deshalb hat das Präsidium Angebote mehrerer Anbieter eingeholt, von denen jedoch nur der KVD und die AllFinanz auch eine Offerte für eine Rechtsschutzversicherung unterbreitet haben.
„Neben der Lauben- ist aber vor allem die Rechtsschutzversicherung unabdingbar, um Vereine und Verbände vor unberechtigten Forderungen Dritter zu schützen. Damit uns diese wichtige Säule nicht wegbricht, haben wir uns folgerichtig nur mit den beiden Komplett-Angeboten näher beschäftigt“, erläuterte der Präsident. „Schließlich haben wir uns bei ähnlichen Konditionen für unseren langjährigen Partner KVD entschieden. Für dieses Votum sprachen der Verwaltungskostenzuschuss, mit dem unter anderem die Anschubfinanzierung für das Netzwerk Recht aufgebracht werden kann, um die Mitgliedsverbände im Jahre 2025 nicht zusätzlich zu belasten, und dass die gegenwärtigen Konditionen in den nächsten drei Jahren stabil bleiben werden.“ Darüber hinaus wird es weitere Verbesserungen geben.
So sollen die Schadensbearbeitungszeiten verkürzt, ein anderer Umgang mit Bagatellschäden erreicht sowie ein Laubenrechner eingeführt (um künftig Unterversicherungen zu vermeiden) und eine Gruppenversicherung für Vereinsheime mit entsprechenden Rabatten aufgelegt werden. Diese attraktiven Angebote hätten inzwischen auch die Landesverbände Bayern und Niedersachsen bewogen, zum KVD zu wechseln, während andere Landes-, Bezirks- und Stadtverbände ernsthaft über diesen Schritt nachdenken, informierte Tommy Brumm. Diskutiert wurde zu dem darüber, eine Versicherungspflicht für Lauben über den Unterpachtvertrag bzw. per Mitgliederbeschluss in den KGV festzuschreiben, damit im Brandfall weder der Pächter noch der Verein/Verband auf den Entsorgungskosten für den Sondermüll sitzen bleiben oder deshalb gar Insolvenz anmelden müssen.
(1) Präsident Tommy Brumm informierte die Mitglieder des LSK-Gesamtvorstandes darüber, dass Ende Juni ein Gespräch mit BKD-Präsident Dirk Sielmann zur komplexen Thematik Kleingartenversicherung stattgefunden hat. (2) Vertragsrechtsanwalt Karsten Duckstein empfahl, eine Versicherungspflicht für Gartenlauben einzuführen. Da diese jedoch erst für neu abgeschlossene Unterpachtverträge gelten würde, ist ein entsprechender Beschluss der Mitgliederversammlung jedes KGV zu erwirken, womit mehrere Mitgliedsverbände bzw. Vereine bereits gute Erfahrungen gemacht hätten. Fotos: ps
Syndicusanwalt Thorsten Hebbering
Mit dem Verwaltungskostenzuschuss aus der Versicherung – ein höherer sechsstelliger Betrag – wird ab Herbst 2024 das Netzwerk Recht des LSK aufgebaut, ohne im kommenden Jahr die Mitgliedsverbände zusätzlich zu belasten. Dazu hat das LSK-Präsidium mit RA Thorsten Hebbering einen Vertrag unterzeichnet, mit dem er ab 1. Oktober 2024 als Syndikusanwalt des Landesverbandes agieren und gemeinsam mit Tommy Brumm die Kontakte zu den potenziellen Vertragsanwälten in den Regionen knüpfen wird.
„Unser Ansinnen ist es, den Verwaltungskostenzuschuss der Versicherung verlustfrei für unsere gemeinnützigen Zwecke einzusetzen“, ergänzte LSK-Schatzmeister Uwe Jakobeit. „Gemeinsam mit dem Steuerbüro und einer Stiftungsberaterin überlegen wir derzeit, welchen Sinn es macht, eine gemeinnützige GmbH oder eine Stiftung zu gründen, um den Verwaltungskostenzuschuss neutral und für den Landesverband steuerlich unschädlich zu gestalten.“
Auf jeden Fall deckt die in Aussicht stehende Summe die Anschubfinanzierung für das Netzwerk und einiges mehr. Für 2026 müsse die Finanzierung jedoch neu durchkalkuliert und dann über den Mitgliedsbeitrag das Netzwerk Recht mitfinanziert werden. Dafür erforderlich ist jedoch eine aktuelle Fallanalyse aus den Mitgliedsverbänden, die der LSK kurzfristig abfragt, und die Erstellung eines Leistungskataloges, um gegenüber den Pächtern die künftige Erhebung der Umlage für das „Netzwerk Recht“ zu begründen. Das endgültige Konzept wird dem LSK-Gesamtvorstand im Herbst 2024 vorgestellt und dann beraten.