Von der Klausurtagung des LSK-Vorstandes 2020 in Görlitz
2 Min. Lesedauer
20. und 21. August 2020 in Görlitz
Nach dem ersten Halbjahr eines Jahres ist es gute Tradition, dass sich der Vorstand des LSK im Rahmen einer Klausur zu einer zweitägigen Beratung trifft. Diese Gespräche erlauben einerseits einen wichtigen Rückblick, was in der laufenden Gartensaison bereits erledigt werden konnte, und andererseits, was in den nächsten Monaten noch zu bearbeiten ist und was noch weiter verbessert werden kann. Zudem bleibt immer auch ausreichend Zeit, um über die zukünft igen Aufgaben zu diskutieren und künftige Vorhaben zu entwickeln.
Der diesjährige Beratungsort war am 20. und 21. August 2020 Görlitz. So weit, wie die Anreise für manchen Teilnehmer war, so weit liegen mitunter auch die Positionen in den einzelnen Stadt-, Kreis- und Regionalverbänden auseinander. Obwohl wir im Landesverband Sachsen der Kleingärtner über einheitliche Dokumente verfügen, wird aus unterschiedlichsten Gründen noch immer keine identische Anwendung erzielt.
Der wichtigste Faktor ist hierbei der Mensch. Programme, Vorlagen und Verarbeitungshinweise können noch so gut sein – wenn sie an jener Stelle, an der sie gebraucht werden und angewendet werden sollten, nicht ankommen, sind diese weitestgehend nutzlos.
Deshalb lagen beim Thema „Wertermittlung zum Pächterwechsel“ die Meinungen und Vorstellungen sehr weit auseinander. Eine im Vertrag stehende Vereinbarung kann doch nicht einfach nur deshalb ignoriert werden, weil manchem der Aufwand zur Umsetzung zu groß erscheint. Leider musste festgestellt werden, dass sich dieser Aufgabe nicht alle Mitgliedsverbände mit Weitsicht stellen.
In jenen Bereichen, in denen konsequent Nachwuchsarbeit geleistet wurde und die aktuellen Richtlinien zur Anwendung kommen, stellt sich die Frage nicht, etwas an dem beschlossenen Ablauf zu ändern. Es gibt aber auch einen großen Nachholbedarf, geeignete Personen als Wertermittler zu finden, auszubilden und langjährig im Einsatz zu haben.
Bevor die Frage zur optimalen Software geklärt wird, sollte jedoch eine Strategie für deren Anwender entwickelt werden. Das wird, unter der Voraussetzung einer genehmigten Zusammenkunft in Corona Zeiten, vom LSK organisiert. Die Teilnehmer an dieser Beratung sind dann in der Verantwortung, dieses Wissen weiterzugeben und es auch umzusetzen.
Es wird, Stand 2020, noch sehr viele Einzelaktionen, Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit geben müssen, um eine durchgreifende Veränderung des momentanen unbefriedigenden Ist-Zustandes zu erreichen. Bei strikter Anwendung haben wir für Kleingärten, die den Rahmenbedingungen entsprechen, ein großes Stück an Sicherheit für die dauerhafte Nutzung gewonnen.
Das zweite Thema war die Organisationsstruktur im LSK. Durch die Eigenständigkeit von Vereinen, beginnend bei den KGV über die Mitgliedsverbände, die Landesverbände und den BDG haben übergeordnete Strukturebenen keinerlei Weisungsrecht. Die alleinige Argumentation über Vorteile kann nur fruchten, wenn diese tatsächlich umgesetzt werden.
Als Gast an der Beratung nahm auch der Vertragsanwalt des LSK Karsten Duckstein (l.) teil und sprach zu aktuellen rechtlichen Aspekten. Foto: LSK
Die Verteilung der Aufgaben auf mehrere oder gar viele Schultern schafft zu einem mehr Zeit für andere Dinge. Wichtiger noch ist der Fakt einer Bereicherung mit neuen Ideen. Wer es nicht schafft, sich weiterzuentwickeln, bleibt stehen – und Stillstand bedeutet Rückschritt.
Als Gast zur Beurteilung rechtlicher Aspekte ist unser Vertragsrechtsanwalt Karsten Duckstein bei den Klausurtagungen des LSK-Vorstandes stets gern gesehen und wird mit seinem umfassenden Wissen immer mehr benötigt. Abschließend konnte er von aktuellen Rechtsfällen berichten. Er wies auf notwendige Ergänzungen in den Satzungen hin und auf sein Handbuch für Kleingartenpraktiker „Vereinsrecht im Kleingärtnerverein“, das er gemeinsam mit Rechtsanwalt Patrick R. Nessler verfasst hat.
Seine Zusage, dem LSK weiterhin als Vertragsanwalt zur Verfügung zu stehen und in der AG Recht aktiv mitzuarbeiten, wurde gern angenommen. Wir hoffen jedoch, dass wir ihn nicht allzu oft bei Streitfällen benötigen, sondern vielmehr für aktuelle Informationen, wenn sich in der Rechtsprechung neue Aspekte ergeben – dann werden wir seine Dienste gern in Anspruch nehmen.
Die beiden Beratungstage wurden von allen Beteiligten als Erfolg gewertet. Festgestellt wurde, dass die 2020 erfolgten Änderungen im Verband schon erste Erfolge gebracht haben, wohl wissend, dass noch so manche Unzulässigkeit aufzuarbeiten ist und beseitigt werden muss. Unter dem Strich sind die Herausforderungen nur gemeinsam zu bewältigen – und dafür wollen die Mitglieder des LSK-Vorstandes ihr Bestes geben.
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