NEUDORFF-Schulungen ab 2025 online!
Neudorff-Schulungen für Gartenfachberater gibt es künftig nur noch „online“:
Von den Neuprodukten bis zur „Rattenplage“
Mit dem Neustart der Neudorff-Schulungen für Gartenfachberater vor Jahresfrist in Weimar keimte die Hoffnung, dass auch 2025 wieder ein Präsenzseminar für die Gartenfreunde aus den Landesverbänden der Gartenfreunde stattfinden könnte. Doch mittlerweile hat sich das Unternehmen entschließen müssen, künftig nur noch auf Online-Schulungen – selbst für die Händler und Wiederverkäufer – zu setzen. „Und das keineswegs aus Kosten-, sondern vielmehr aus Kapazitätsgründen“, versichert die Neudorff-Schulungskoordinatorin Annika Prothmann. „Seit über einem Jahr finden wir trotz Ausschreibung keine Verstärkung für unser Neudorff-Berater-Team. Andererseits bieten wir aufgrund der wachsenden Nachfrage inzwischen täglich Online-Seminare an – Pflanzenschutz-Sachkunde-Schulungen, gesetzliche Auffrischungslehrgänge für Inhaber des Sachkundenachweises sowie Pflanzenschutz- und Düngemittelschulungen. Mehr können wir nicht leisten.“
Doch für den 5. Februar 2025 wird sozusagen „als Ersatz“ zumindest ein Online-Seminar für Gartenfachberater und weitere interessierte Gartenfreunde angeboten, die sich über den folgenden Registrierungs-Link anmelden können. Positiv ist, dass es keine Anmeldebegrenzung gibt und sich jeder Interessent von 9 bis 14 Uhr über die neuen Neudorff-Produkte, über Pflanzenkrankheiten und -schädlinge und weitere Aspekte des naturnahen Gärtnerns informieren kann.
Zu den Neu-Produkten gehört mit Blick auf den Klimawandel das Wasser-Spar-Konzept von Neudorff, das aus Verdunstungsschutz, Wasserspeicher und Wurzelstark besteht. Der Verdunstungsschutz legt sich als Holzfaser-Mulch-Mischung schützend über den Boden. Der Wasserspeicher enthält natürliche Tonminerale, die langfristig Wasser speichern. Die im Wurzelstark enthaltenen Mykorrhiza-Pilze bilden mit den Pflanzenwurzeln eine gewinnbringende Symbiose. Mit dieser Dreier-Kombination können die Pflanzen erfolgreich dem Klimastress trotzen.
Für hitzige Diskussionen wird die Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) sorgen, die den freien Verkauf bestimmter Produkttypen seit Jahresbeginn 2025 verbietet. „Anwender hatten Ratten- oder Mäuseköder eben nicht wie vorgeschrieben verdeckt ausgebracht, weshalb Haus- und auch Wildtiere vergiftet wurden“, erläuterte Annika Prothmann. „Infolgedessen hat der Gesetzgeber gehandelt, sodass vor dem Kauf eine fachliche Beratung zwingend erforderlich ist.“ Doch zumeist fehlt es am geschulten Verkaufspersonal. Einzelpersonen brauchen als Abgeber für diese Beratung einen sogenannten Pflanzenschutz-Sachkunde-Nachweis, der noch um eine spezielle Biozid-Schulung ergänzt werden muss. Erst dann dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Bioziden beraten und diese aus dem ansonsten verschlossenen Schrank nehmen, Ist kein Mitarbeiter mit solch einem Nachweis im Markt, dürfen auch keine Biozide verkauft werden – und der Schrank bleibt zu.
Was größere Bau- und Gartenfachmärkte mit einigem Aufwand wohl noch leisten können, ist für Drogeriemärkte und Einzel- bzw. Lebensmittelhändler wohl unmöglich umzusetzen: Sie müssen den nötigen Platz in abschließbaren Schränken schaffen oder sich derartige Schränke erst anschaffen, die in Bau- und Gartencentern zumeist ohnehin schon vorhanden sind. Aus diesem Grund haben viele bisherige Anbieter Biozid-Produkte bereits aus ihrem Sortiment genommen und bieten auch andere Schädlingsbekämpfungsmittel kaum noch an. Deren Dosierung der Wirkstoffe ist inzwischen meist so gering, dass eine Maus oder Ratte gleich mehrere Schachteln Köder fressen müsste, um überhaupt etwas zu merken oder gar zu verenden. Deshalb bleibt dem privaten Anwender als Alternative wohl künftig nur noch die Schlagfalle zur Bekämpfung der ungeliebten Nager, die jedoch auch nur noch verdeckt aufgestellt werden dürfen. Und natürlich das Vorbeugen eines möglichen Schadnagerbefalls, weshalb Lebensmittelreste und auch die Abfälle des zünftigen Grillabends im Garten eben nicht achtlos auf dem Komposthaufen landen dürfen.