Rückbauvorhaben und Notvorstände sind aktuelle Themen der Verbandsarbeit
Regionalverband Göltzschtal der Kleingärtner e.V
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Zur jährlichen Mitgliederversammlung des Regionalverbandes Göltzschtal der Kleingärtner wurde für den 8. Oktober 2021 in den Saal des Ratskellers Rodewisch eingeladen. Neben der Entlastung des Vorstandes für das zurückliegende Geschäftsjahr und der Bestätigung des Finanzund Haushaltsplanes 2021 stand die Berichterstattung über die Verwendung der von den Kommunen bereitgestellten Mittel aus den Pachtzinsrückläufen auf der Tagesordnung.
Die Anzahl und der Umfang der gestellten Anträge hängen weit hinter dem möglichen Rückbauvolumen zurück. Im Moment ist diese Situation nicht schädlich, da die zurückgestellten Gelder nicht mit dem Ablauf des Geschäftsjahres verfallen, sondern auch in den Folgejahren zur Verfügung stehen. Dennoch müssen im Jahr 2022 deutlich mehr Rückbauprojekte zur bedarfsgerechten Entwicklung des Kleingartenwesens durchgeführt werden.
Die aktuelle Summe von zusätzlich rund 100.000 Euro pro Jahr sollte annähernd ausgeschöpft werden. Aus diesem Grund werden der Vorstand und die Geschäftsstelle des Verbandes ab dem kommenden Jahr die Vereine noch aktiver bei der Ermittlung des Rückbaubedarfs auf den kommunalen Flächen unterstützen und die Rückbauprojekte begleiten.
Bewährt hat sich die Bewertung der Rückbauprojekte durch eine unabhängige Kommission, diese stellt den effektiven Einsatz der Mittel sicher. Erste größere Rückbauprojekte sind bereits angelaufen und werden im kommenden Jahr abgeschlossen.
Für die Kleingartenanlagen auf privatem und genossenschaftlichem Land steht ein eigener separater Rückbaufonds des Regionalverbandes zur Verfügung. Auch hier bewertet die Kommission für die Rückbaumittel, ob der Einsatz der finanziellen Mittel zielführend ist.
Bestellung von Notvorständen und Notverwaltung
Einen weiteren Themenschwerpunkt der Mitgliederversammlung bildete die Bestellung von Notvorständen durch den Regionalverband in jenen Kleingärtnervereinen, die sich entweder in der Abwicklung befinden oder in denen sich aktuell kein handlungsfähiger Vorstand bilden kann. Diese Problematik nimmt derzeit stark zu, da bereits ausgedünnte Vorstände durch Krankheit oder Todesfälle handlungsunfähig werden.
Es ist uns bislang gelungen, diese Vereine kontrolliert in eine Notverwaltung durch den Verband überzuleiten. Als Notvorstand fungieren aktuell Vorstandsmitglieder des Verbandes, und die anstehenden Verwaltungsaufgaben werden durch die Geschäftsstelle des Regionalverbandes erledigt.
Eine entsprechende Gebührenordnung für derartige Fälle liegt bereits seit dem Jahr 2018 vor. Diese wurde auf der Regionalverbandsversammlung am 8. Oktober 2021 angepasst, die Gebühren wurden nach unten korrigiert, da zwischenzeitlich genügend Erfahrungswerte für eine auskömmliche Finanzierung vorhanden waren. Für einen gewissen Zeitraum ist diese Leistung selbstverständlich für den betreffenden Verein kostenlos, aber diese Übergangshilfe kann nur zeitlich begrenzt sein, da die Selbstverwaltung der Vereine immer am Ende stehen sollte.
Aufgaben wie diese können nur mit einer professionell geführten Geschäftsstelle und einem auskömmlichen Mitgliedsbeitrag geleistet werden. Wir sind hierdurch auch in der Lage, den Vereinen für Projekte außerhalb des erforderlichen Rückbaus ein zinsloses Darlehen zur Verfügung stellen zu können. Sehr gerne wird dieses Angebot für erforderliche Sanierungen von Vereinsheimen genutzt.
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