Der vermeintliche „Schnee von gestern“ kann Gartenfreunde nicht nur im Winter belasten
Regionalverband Vogtländischer Kleingärtner e.V
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In der heutigen Zeit wünschen wir uns mehr denn je, dass all das, was uns negativ beeinträchtigt, „Schnee von gestern“ wäre. Das klappt mit dem Klima und dem Wetter naturgemäß recht gut, mit anderen Dingen ist es nicht so einfach.
Ein Männlein mit dem Namen „Tristan“ brachte am Wochenende vom 6. und 7. Februar 2021 Schneeverwehungen und Frost mit sich. Die Temperaturen sanken in den zweistelligen Minusbereich, und ältere Gartenfreunde befürchteten schon eine Schneekatastrophe wie in den Jahren 1978/79. In Sachsen gab es örtlich bis zu 50 cm Neuschnee innerhalb von 24 Stunden.
Nach „Tristan“ kam „Ilonka“ und bescherte uns 14 Tage später ein sonniges Wochenende mit zweistelligen Plusgraden. Der Schnee schmolz, und die Kälte mit ihren Unannehmlichkeiten wurde zum „Schnee von gestern“.
Schneeberäumung und Reinigungspflichten für Vereine
Der Regionalverband erhielt im Februar 2021 von der Kommune Mängelanzeigen, weil unter anderem die öffentlichen Wege vor der KGA „Stiller Grund“ Plauen nicht vom Schnee beräumt worden waren. Der RV informierte den Vereinsvorstand, der seinerseits sechs Gartenfreunde „alarmierte“, die am Nachmittag den Gehweg auf fast 100 m Länge von Schnee und Eis befreiten. Foto: Steffen
Doch ist das wirklich so? Der Schnee von gestern ist auch der Schnee von morgen. Doch was hat das mit uns Kleingärtnern zu tun, und was kann das bedeuten?
In der Regel ernten wir unsere Gartenbauprodukte rechtzeitig, die meisten Vereine drehen Anfang Oktober das Wasser ab. Die Gartenfreunde machen die Parzellen winterfest und freuen sich bereits auf die nächste Saison – und begeben sich sodann in den „Gartenwinterschlaf“.
Aber auch der Winter kann für viele Vereine sehr viel Arbeit und Verpflichtungen bedeuten – und so ein Winterschlaf fällt schneller auf die kalten Füße als man mitunter zu denken vermag. Wie sieht es in dieser Zeit mit Räumpflichten und Reinigungspflichten sowie mit der Verkehrssicherungspflicht in den Vereinen aus?
Das mag innerhalb des Vereinsgeländes leicht zu handhaben sein. Die meisten Vereine schließen ihre Anlagen in den Wintermonaten und haben dahingehend keine Räum- und Streupflicht auf dem Vereinsgelände.
Ganz anders kann sich die Lage darstellen, wenn die jeweilige Satzung der Kommune zur Straßenreinigung Festlegungen beinhaltet, wer für die Reinigung der Gehwege verantwortlich ist. In der Regel ist die Reinigung auch mit der Winterwartung verbunden, und je nach Satzung kann das durchaus täglich um 6 Uhr beginnen und erst um 20 Uhr enden. Betreibt der Verein selbst oder hat er sein Vereinsheim verpachtet, das der Öffentlichkeit zugänglich ist, dann erstreckt sich die Winterwartung auch auf die vereinseigenen Wege.
Der Schnee von gestern ist mit einem Mal der Schnee von heute und morgen – auch wenn wir uns das noch nicht wieder vorstellen mögen. Für den Verein kann das erhebliche finanzielle Aufwendungen oder bei Nichtbeachtung auch rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
In der Stadt Plauen gibt es eine Straßenreinigungs- und Gebührensatzung. Danach werden Straßenzüge nach Reinigungsintervallen eingeteilt. Diese werden gegenüber dem Reinigungspflichtigen mit einem Eurobetrag je Reinigungsmeter und Reinigungszyklus berechnet. Da können bei einem zweiwöchentlichen Reinigungszyklus 5,07 Euro pro laufendem Meter berechnet werden. Hinzu kommt, dass anliegende Gehwege durch den Eigentümer zu reinigen sind.
Dabei sagt die Satzung u.a. aus: „An die Stelle des reinigungspflichtigen Grundstückseigentümers treten der Erbbauberechtigte oder der Nießbraucher“ und „Die zur Reinigung Verpflichteten können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten auch geeigneter Dritter bedienen“.
Soll heißen: Liegen Kleingartenanlagen direkt an diesen Straßen an, wird diesen die Straßenreinigungsgebühr in Rechnung gestellt, zudem sind die Gehwege zu reinigen und die Winterwartung durchzuführen. Kann der Verein das nicht selbst tun, so beauftragt er einen Dritten und bezahlt dafür – für kleinere Vereine, die beispielsweise einen Hausmeisterdienst für eine monatliche Pauschale beauftragen, ein hoher finanzieller Aufwand, welcher auf die einzelnen Mitglieder umgelegt werden muss. So kann schnell ein vierstelliger Eurobetrag vor dem Komma zustande kommen, was den einzelnen Kleingärtner durchaus bis zu 100 Euro pro Jahr belasten kann.
Diese Nebenkosten stehen in keinem Verhältnis zur jährlichen Pacht und dem Mitgliedsbeitrag, die in der Summe oft unter 100 Euro liegen dürften. Die Pacht ist an die ortsübliche Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau gebunden. Der Mitgliedsbeitrag unterliegt der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung.
Der Regionalverband erhielt im Februar 2021 von der Kommune Mängelanzeigen, weil unter anderem die öffentlichen Wege vor der KGA „Stiller Grund“ Plauen nicht vom Schnee beräumt worden waren. Der RV informierte den Vereinsvorstand, der seinerseits sechs Gartenfreunde „alarmierte“, die am Nachmittag den Gehweg auf fast 100 m Länge von Schnee und Eis befreiten. Fotos: Steffen
Straßenreinigungsgebühren oder Grundsteuern sind Kommunalabgaben – also öffentliche Abgaben, die eine Gemeinde, ein Kreis, ein Gemeindeverband oder ein anderer kommunal geprägter Verwaltungsträger von ansässigen Personen oder Unternehmen fordern kann. Einfluss auf die Höhe dieser Gebühren haben nur die politischen Entscheidungsträger innerhalb der Kommunen und Gemeinden.
Bleibt zu hoffen, dass auch wegen rückläufiger Schlüsselzuweisungen für zweckfreie Zuweisungen durch den Freistaat Sachsen aus dem kommunalen Finanzausgleich an der Stellschraube für diese Gebühren künftig nicht gedreht wird. Sonst könnte der „Schnee von gestern“ sehr schnell wieder der „Schnee von heute“ sein – selbst wenn es nicht Winter ist und das nächste Tief nicht „Corona“ oder „Tristan“ heißt.
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