Waldameisen wurden aus zwei KGA fachgerecht umgesiedelt (Borna)
Regionalverband der Kleingärtner e.V. der Gebiete Borna, Geithain, Rochlitz und Umgebungen
Von Alfred Jeworutzki
Nesthügel der hügelbauenden Waldameise (Formica polyctena)
Zu den in Deutschland lebenden 110 verschiedenen heimischen Ameisenarten zählen auch die 13 verschiedenen Waldameisenarten, die alle Nesthügel bauen, indem sie Pflanzenabfälle aus der Umgebung zusammentragen. Die Waldameisen (Formica) sind eine Gattung der Ameisen (Formicidae) aus der Unterfamilie der Schuppenameisen (Formicinae), zu denen u.a. auch die Kahlrückige Waldameise (Formica polyctena) zählt. Alle hügelbauenden Waldameisen und ihre Nester sind in Deutschland nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders geschützt.
Die Waldameisen besiedeln in der Regel Laubwaldungen und Nadelwälder aller Art und dringen aber im Gegensatz zur Roten Waldameise (Formica rufa) auch in benachbarte Park- und Gartenanlagen vor, wenn die entsprechenden Lebensbedingungen bestehen. Dies geschieht insbesondere dann, wenn ei ne Kolonie zu groß geworden ist oder sich die äußeren Randbedingungen im Bereich des „Mutternestes“ verschlechtert haben (Beschattung, Vernässung, kein ausreichendes Nahrungsangebot). Dann bilden sich sogenannte „Ablegernester“, in denen sich eine neue Kolonie etabliert.
Dieser Sachverhalt ist eingetreten im Bereich eines Gartens des KGV „Bergmannsglück“ Borna-West und ebenso im Bereich eines Kleingartens im KGV „Sachsenburg 1“ Borna. Wie unsere Fotos zeigen, sind die Lage und die Randbedingungen beider neuen Kolonien sehr verschieden – in einem gleichen sie sich doch beide: das ist ihre ausgesprochene sonnenexponierte Anordnung mit einer sehr guten Wärmespeicherung für die Ameisenhaufen. Während sich im Garten des KGV „Bergmannsglück“ die neue Kolonie in einem Komposthaufen ansiedelte, so hat sich die Kolonie im KGV „Sachsenburg 1“ unmittelbar im Wurzelbereich einer Ligusterhecke angesiedelt.
Waldameisen sind geschützt
Alle Waldameisen sind als nützliche Insekten einzustufen, da sie auch Schädlinge u.a. Insektenraupen vertilgen. Abgesehen davon ist für den einen oder anderen Gartenfreund ihre Anwesenheit im Kleingarten eher unerfreulich, insbesondere dann, wenn sich die Kolonie permanent vergrößert. Jedoch ist es nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) § 44 nicht erlaubt, wild lebenden Tieren der besonderen geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten – soll heißen, hier die „Giftkeule“ anzusetzen ist verboten und kann mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Leipziger Land und in Abstimmung mit dem Vorstand unseres Regionalverbandes erfolgte schließlich die Umsiedlung der Waldameisen durch einen zertifizierten Ameisenheger. Dieser führte auch eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Umsiedlung durch und legte zudem die Ersatzstandorte für beide Kolonien fest. Der Regionalverband hat den Großteil der anfallenden Kosten für die Umsiedlung der Waldameisen übernommen.
Um in Zukunft eine Wiederbesiedlung durch Waldameisen an beiden oben angeführten Standorten zu verhindern, kann man die betreffenden Stellen mit Essigwasser besprühen. Durch den Essiggeruch werden die Kahlrückigen Waldameisen in der Regel vertrieben. Da sich der Essiggeruch recht schnell wieder verflüchtigt, sollte das Einsprühen mit Essigwasser wiederholt werden.
Als Ersatzstandorte für das Ameisenvolk aus dem KGV „Bergmannsglück“ wurden ein ehemaliges, zwischenzeitlich rekultiviertes Industriegelände bei Maltitz und für das Ameisenvolk aus dem KGV „Sachsenburg 1“ ein Areal im Bereich der ehemaligen Kohlebahn östlich der Solaranlage an der B 93 vom Ameisenheger Ingo Thienemann, Landschaftspflegehof „Harmonie“, festgelegt. Die Umsiedlungen bzw. die entsprechenden Nachkontrollen erfolgten Anfang bzw. Ende August 2022.
Gartenfreund - Sachsen aktuell
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