
Kleingartenversicherung – Ihr zuverlässiger Schutz seit über 30 Jahren | Das Original seit 1991

Die Absicherung von Kleingärtnervereinen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Ob Haftpflicht, Sach- oder Rechtsschutzversicherung – jeder Verein muss individuell entscheiden, welche Risiken er absichern möchte und in welchem Umfang.
Um den Mitgliedsvereinen kostengünstige und bedarfsgerechte Versicherungslösungen zu bieten, haben der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. und die KVD Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH der Baloise Sachversicherung AG Deutschland spezielle Gruppenverträge ausgehandelt. Diese ermöglichen es den Vereinen, sich zu attraktiven Konditionen umfassend abzusichern.
Individuell. Fair. Stark.
Vereins-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz im Gruppenvertrag
Beispiele
Mögliche Beispiele von Haftpflichtschäden sind Glätteunfall, Sachschäden, Spielplatzunfall in Folge einer schuldhaften Verletzung der dem Verein obliegenden Verkehrssicherungspflicht.
Vereins-Haftpflichtversicherung
Formulare & Anträge zum Download (PDF)
Merkblatt zu den Versicherungsleistungen | |
Schadenmeldung zur Allgemeinen Haftpflichtversicherung | |
Flyer "Versicherungsservice für Verbände & Vereine" |

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden kommen sehr häufig vor und sind nach der Definition diejenigen Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind noch sich aus solchen herleiten.
Beispiele
Fehler bei einer Veranstaltungsvorbereitung, falsche Auskünfte bzgl. behördlicher Auflagen, fehlerhafte Berechnung eines Lauben- oder Parzellenwertes, Verjährenlassen von Forderungen, persönliche Haftung der Vorstände aufgrund Abgabenordung (AO)
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Formulare & Anträge zum Download (PDF)
Antrag und Merkblatt Neuantrag/Änderungsantrag | |
Flyer "Versicherungsservice für Verbände & Vereine" |

Unfallversicherung bei Gemeinschaftsarbeit
Der Verein kann über diesen Vertrag seine Mitglieder gegen die Folgen eines Unfalls (Personenschäden) bei einem organisierten Arbeitseinsatz im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit absichern.

Die Vereinsheimversicherung
Gebäude- und Inventar-Versicherung Versichert werden sowohl bewirtschaftete als auch unbewirtschaftete Vereins- und Spartenheime gegen die Gefahren:
- Feuer, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/Hagel Glasbruch
Gaststätten-Haftpflicht-Versicherung bei Bewirtschaftung durch Pächter als öffentliche Gaststätte erforderlich.
Die Vereinsheimversicherung
Kontakt & Ansprechpartner
Bei Rückfragen zur Vereinsheimversicherung
wenden Sie sich an:
Verwaltungstelle für Kleingarten-Versicherungen im LSK
Loschwitzer Str. 42, 01309 Dresden
Tel. 0351 / 268 31 10
E-Mail: versicherung@lsk-kleingarten.de

Vereins-Rechtsschutzversicherung
Der Vereins-Rechtsschutz bietet für den Versicherungsnehmer und die Versicherten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-/Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts-Rechtsschutz
Grundstücks-Rechtsschutz
- für den Verein als Grundstückspächter und -verpächter
Vereins-Rechtsschutzversicherung
Formulare & Anträge zum Download (PDF)
Merkblatt zur Rechtsschutz-Versicherung | |
Antrag zur Rechtsschutz-Versicherung | |
Änderung zur Rechtsschutz-Versicherung | |
Flyer "Versicherungsservice für Verbände & Vereine" |

Dienstfahrtenkasko-Versicherung (DfK)
Jedes in der Mitgliederversammlung gewählte Vorstandsmitglied eines Kleingartenverbandes/-vereines kann mit seinem privateigenen PKW, der für Dienstfahrten des Verbandes/Vereines verwendet wird, dem Gruppenvertrag für die DfK beitreten.
Versicherungsschutz besteht während einer mit dem versicherten PKW im Auftrag des Vorstandes durchgeführten notwendigen Dienstfahrt.
Dienstfahrtenkasko-Versicherung (DfK)
Kontakt & Ansprechpartner
Bei Rückfragen zur Dienstfahrtenkasko-Versicherung (DfK)
wenden Sie sich an:
Verwaltungstelle für Kleingarten-Versicherungen im LSK
Loschwitzer Str. 42, 01309 Dresden
Tel. 0351 / 268 31 10
E-Mail: versicherung@lsk-kleingarten.de
Fotos: LSK Archiv (ps, Brumm, Schönherr)
Mehr Informationen?
Bei Interesse an weiteren Informationen zu den Versicherungsleistungen nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem jeweilig zuständigen Kreis-, Regional-, Territorial- oder Stadtverband auf.